Die gesetzliche Aufgabe des Strafvollzugs ist die Resozialisierung der Gefangenen. Für weibliche Strafgefangene wird diesem Anspruch bislang jedoch nur unzureichend Rechnung getragen. Die Unterbringung von Frauen in der JVA Luckau-Duben außerhalb des Landes, führt strukturell dazu, dass ihre spezifischen Bedürfnisse weniger berücksichtigt werden. Gleichzeitig erschwert die heimatferne Unterbringung den Erhalt sozialer Bindungen durch lange Anfahrtswege und zusätzliche Kosten für Angehörige – ein zentraler Faktor für gelingende Resozialisierung.
Hinzu kommen Defizite bei zentralen Vollzugsbedingungen: Es fehlen Angebote wie Mutter-Kind-Haftplätze, und Berichte aus der Praxis weisen auf Schwächen bei Kommunikationsmöglichkeiten, Bildungsangeboten sowie bei der Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen hin. Auch die gemeinsame Unterbringung unterschiedlicher Gruppen, eingeschränkte Vollzugslockerungen und Defizite im Übergangsmanagement verdeutlichen, dass die derzeitige Unterbringung den Anforderungen an einen modernen, resozialisierungsorientierten Strafvollzug für Frauen nicht gerecht wird.
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