Frauen und ihre Kinder erleiden tagtäglich Gewalt aus dem allernächsten Umfeld, vom Partner, Ehemann oder dem Vater. Damit Frauen mit ihren Kindern Schutz erhalten können ist es notwendig die Kapazitäten von Frauenhäusern auszubauen. Deutschland hat sich mit Unterzeichnung und Ratifizierung der Istanbul Konvention dazu verpflichtet für den Schutz von Frauen und anderer vulnerabler Gruppen zu sorgen und dazu gehört auch, dass es pro 10.000 Einwohner*innen eine Platz für eine Familie in einer Einrichtung zum Schutz von Frauen und Opfern häuslicher Gewalt, gibt. Diese Quote erreicht Sachsen-Anhalt derzeit nicht, das muss sich ändern.
| Kapitel Wahlprogramm: | 2. Für Zusammenhalt, Freiheit und Sicherheit. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jasper Hitz (KV Halle) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä36 zu A3 |
| Eingereicht: | 29.04.2026, 21:26 |
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