Ein Verbot für hauptamtliche Bürgermeister*innen, Mitglied im Kreistag des Landkreises zu sein und hierfür zu kandidieren, vermeidet Konflikte zwischen den Interessen der Gemeinde und denen der Partei der Bürgermeister*innen. Oft kann man erleben, dass hauptamtliche Bürgermeister*innen im Kreistag ihres Landkreises zunächst einer Beschlussvorlage zustimmen, um sie später in ihrem Amt als Bürgermeister*innen einer Gemeinde zu bekämpfen. Dem entsprechend ist z.B. in den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Brandenburg hauptamtliche Bürgermeister*innen nach den dortigen Kommunalverfassungen verboten, Mitglied im Kreistag des Landkreises zu sein, in dem die Gemeinde liegt, in der Bürgermeister*in sind.
| Kapitel Wahlprogramm: | 2. Für Zusammenhalt, Freiheit und Sicherheit. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jens Kiebjieß (KV Harz) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 29.04.2026, 22:54 |
Kommentare
Klaus Plitzkat:
(...) um Interessenkonflikte auszuschließen.
Klaus Plitzkat:
Jens Kiebjieß: