| Kapitel Wahlprogramm: | 2. Für Zusammenhalt, Freiheit und Sicherheit. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jascha Rihm (KV Halle) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 01.05.2026, 23:38 |
Ä58 zu A3: 2. Für Zusammenhalt, Freiheit und Sicherheit.
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 113 bis 116:
politische Bildung, klare und verbindliche Mitbestimmungsrechte sowie eine Drittelparität in Schulkonferenzen. Auch den SozialkundeunterrichtWir möchten wir ausbauenverpflichtenden Sozialkundeunterricht von der fünften bis zur zwölften bzw. dreizehnten Jahrgangsstufe. Schulhaushalte und ähnliche Maßnahmen können demokratische Kompetenzen im Alltag stärken und wirksame Projektbeteiligung auszeichnen.
Demokratien stehen weltweit unter Druck. Die Klimakrise, soziale Ungleichheit,
die Folgen der Pandemie, der Rechtsruck sowie Kriege und globale Unsicherheiten
belasten demokratische Prozesse, rechtsstaatliche Institutionen und die
öffentliche Meinungsbildung – auch in Deutschland und hier in Sachsen-Anhalt.
Autokraten nutzen diese Entwicklungen gezielt aus, um mit Desinformation und
Destabilisierung demokratische Gesellschaften zu verunsichern. Gleichzeitig
wächst auch die Unsicherheit im Innern. Populistische Strömungen stellen
etablierte demokratische Institutionen in Frage und politische Akteur*innen, die
einfache Antworten versprechen und Feindbilder konstruieren, gewinnen immer mehr
an Zustimmung. Sie untergraben gezielt das Vertrauen in demokratische
Institutionen und rechtsstaatliche Verfahren. Das zeigt sich auch im Erstarken
der extremen Rechten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Wir nehmen diese besorgniserregenden Entwicklungen sehr ernst. Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit müssen verteidigt und weiterentwickelt werden. Dafür braucht
es ein breites Bündel an Maßnahmen. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie
braucht Menschen, die sich einbringen, mitbestimmen und Verantwortung übernehmen
– in Kommunen, im Land, im Bund und in Europa. Die großen Demonstrationen unter
dem Motto #niewiederistjetzt und vor allem das stetige und oft langjährige
Engagement der vielen ehrenamtlich Aktiven im Land zeigen: Die Demokratie wird
getragen von einer engagierten Zivilgesellschaft. Diese Stärke wollen wir
politisch aufgreifen und in wirksames Handeln übersetzen. Wir sind entschlossen
im Kampf gegen Diskriminierung und jede Form von Extremismus, die die Demokratie
und Gemeinschaft bedroht. Uns geht es insbesondere auch um Teilhabe für alle,
denn Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier existieren, sie muss spürbar
werden und auch im Alltag Türen öffnen. Denn wir stehen für eine Gesellschaft,
in der niemand zurückgelassen wird.
2.1 Demokratie stärken: Mitreden. Mitmachen.
Mitgestalten.
Eine lebendige Demokratie fußt auf der aktiven Teilhabe der Bürger*innen. Sie
lebt vom offenen Miteinander der Menschen, die ihre Stimme erheben,
Verantwortung übernehmen und ihre Umgebung aktiv gestalten. Damit Demokratie
gelingt, müssen alle Menschen die Chance bekommen, sie mitzugestalten. Wir
wollen die Demokratie dort stärken, wo Menschen leben: mitten im Alltag. Dafür
öffnen wir Räume, in denen Beteiligung leicht möglich, niedrigschwellig und
wirksam ist.
Wir setzen uns für mehr Mitbestimmung der Bürger*innen durch die Einführung von
Bürger*innenräten und -haushalten sowie Jugendparlamenten und digitalen
Beteiligungsformaten ein. Außerdem muss die Politik selbst transparenter werden.
Mit einem Lobbyregister auf Landesebene soll künftig offengelegt werden, wer
Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.
Wahlrecht für alle
Wir fordern ein aktives Wahlrecht für alle, die dauerhaft in einer Kommune leben
– unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Menschen, die hier leben, arbeiten,
Kinder großziehen, Vereine tragen oder Betriebe führen, sollen politisch
mitentscheiden können. Ein faires Wahlrecht stärkt Vertrauen und Zugehörigkeit
und macht Integration zur Realität, sowohl für EU-Bürger*innen als auch für
Drittstaatsangehörige.
Junge Menschen sollen frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich aktiv an
demokratischen Entscheidungen zu beteiligen. Deswegen wollen wir das aktive
Wahlrecht bei Landtagswahlen ab 16 Jahren und bei Kommunalwahlen ab 14 Jahren
einführen.
Niedrigere Quoren für Bürger*innenentscheide
Wir wollen niedrigere Quoren für Bürger*innenentscheide und -begehren auf
Landesebene einführen und damit Hürden für die direkte Demokratie abbauen. Wir
wollen sicherstellen, dass Bürger*innen ihre Anliegen auch wirklich auf die
Abstimmungsebene bringen können. Kommunen sollen verpflichtet werden,
Bürger*innenentscheide neutral zu unterstützen, beispielsweise mit klarer
Information, sachlicher Darstellung und transparenten Erklärungen zum Verfahren.
Bürger*innenräte landesweit etablieren
Wir setzen uns dafür ein, Bürger*innenräte landesweit zu etablieren und sie als
festen Bestandteil der Landes- und Kommunalpolitik zu integrieren. Diese Räte
sollen die Bürger*innen zu relevanten Themen und Fragestellungen unmittelbar
einbeziehen und Empfehlungen ausarbeiten, die von politischen
Entscheidungsträger*innen berücksichtigt werden müssen. Durch diese
Bürger*innenräte wird die direkte demokratische Teilhabe gestärkt und es wird
gewährleistet, dass politische Entscheidungen die Vielfalt der Meinungen und
Bedürfnisse der Bevölkerung widerspiegeln.
Kommunale Demokratie stärken
Kommunalpolitik muss für die Menschen sichtbar, transparent und nachvollziehbar
sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Sitzungen von Stadträten,
Kreistagen und Ausschüssen live übertragen werden und anschließend digital
abrufbar sind. Durch digitale Beteiligungsplattformen soll zusätzlich die
Möglichkeit geschaffen werden, sich orts- und zeitunabhängig einzubringen. Dies
ist besonders für Menschen wichtig, die aufgrund von Arbeit, Familie oder Pflege
abends nicht an Sitzungen teilnehmen können.
Die Demokratie in Ortschaften wollen wir durch mehr direkte Demokratie
zugänglicher machen: verbindliche Ortschaftsratsbudgets und echte
Entscheidungskompetenzen. Mitglieder der Ortschaftsräte sollen Fragerechte
gegenüber der Gemeindeverwaltung erhalten, nicht nur die
Ortsbürgermeister*innen. Zudem planen wir die Einführung des Dialogformats
„Parlament der Dörfer“, das den Austausch zwischen Dörfern und der Politik
ermöglicht.
Wir wollen Hürden für Bürger*inneninitiativen und Einwohner*innenanträge senken.
Auf kommunaler Ebene soll die Möglichkeit für Bürger*innenhaushalte geschaffen
werden. Damit wird der direkte Einfluss der Einwohner*innen auf die Verteilung
kommunaler Mittel gestärkt und sichergestellt, dass die Ressourcenverteilung den
Bedürfnissen der Gemeinschaft entspricht.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, soll hauptamtlichen Bürgermeister*innen die
Mitgliedschaft und Kandidatur im Kreistag des Landkreises untersagt werden.
Barrierefreie Beteiligung für alle – auch durch direkte Ansprache
Echte Barrierefreiheit ist weit mehr als nur physische Zugänglichkeit in Bussen
und Bahnen, sondern schließt auch die barrierefreie demokratische Teilhabe ein.
Deswegen setzen wir uns für eine barrierefreie Beteiligung für Menschen mit
Einschränkungen oder sozialen Herausforderungen wie wenig Zeit, geringem
Einkommen oder Verständnisproblemen ein. Demokratie muss für alle zugänglich
sein, nicht nur für die Geübten. Es braucht mehrsprachige Informationen,
einfache und verständliche Sprache sowie konkrete Unterstützungsangebote, etwa
Kinderbetreuung bei Bürger*innenversammlungen. Beteiligung muss zudem dort
möglich sein, wo Menschen leben und arbeiten: am Arbeitsplatz, im Quartier und
in ihrem Alltag. Hybride und niedrigschwellige Formate sind dafür ebenso
notwendig.
Die Diskriminierung benachteiligter Gruppen darf bei uns keinen Platz haben. Zu
oft werden diejenigen, die selten gehört werden, auch selten angesprochen. Wir
wollen aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten
unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende,
Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht oder ältere Alleinlebende.
Demokratiebildung früh stärken
Ein Verständnis für Demokratie und demokratische Teilhabe ist essentiell für die
Zukunft unserer Gesellschaft. Die frühe Demokratiebildung werden wir stärken,
denn sie beginnt bereits in der Kita und im Klassenzimmer. Schüler*innen müssen
Beteiligung erleben und mitgestalten können. Dafür braucht es eine moderne
politische Bildung, klare und verbindliche Mitbestimmungsrechte sowie eine
Drittelparität in Schulkonferenzen. Auch den SozialkundeunterrichtWir möchten wir verpflichtenden Sozialkundeunterricht von der fünften bis zur zwölften bzw. dreizehnten Jahrgangsstufe. Schulhaushalte und ähnliche Maßnahmen können demokratische Kompetenzen
ausbauen
im Alltag stärken und wirksame Projektbeteiligung auszeichnen.
Verwaltungsrecht modernisieren
Wir setzen uns für eine Modernisierung des Verwaltungsrechts ein. Die
Etablierung digitaler, durchsuchbarer Kommunalrechts-Portale ist unerlässlich,
um Bürger*innen einen klaren Überblick darüber zu geben, wo welche Regeln
gelten. Ergänzend dazu fordern wir transparente und nachvollziehbare Antragswege
sowie digitale Tools für Anliegen der Bürger*innen, um den Zugang zu
Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung zu vereinfachen. Eine
einfache, barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist ebenso wichtig, um
sicherzustellen, dass alle Bürger*innen in der Lage sind, am öffentlichen Leben
teilzunehmen und ihre Rechte wahrzunehmen.
2.2 Unsere Kommunen: Rückgrat für die Demokratie
Wir wollen die Kommunen im Land stärken: finanziell, strukturell und
demokratisch. Eine lebendige kommunale Demokratie braucht Mitsprache, eine faire
finanzielle Basis und Orte, an denen Menschen sich begegnen können.
Faire kommunale Finanzausstattung und mehr Eigenverantwortung
Kommunen müssen ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können: von der Kinder- und
Jugendhilfe über Kultur bis zur Daseinsvorsorge. Dafür brauchen sie eine faire
und verlässliche Finanzausstattung, die nicht vom guten Willen des Landes
abhängt. Wir wollen den Kommunen nicht nur mehr Planungssicherheit geben,
sondern auch mehr Entscheidungsspielräume und eine solide Grundlage, um
langfristige Projekte zu stemmen. Nur starke Kommunen können demokratische
Teilhabe sichern.
Beteiligungsprozesse als kommunaler Auftrag
Bürger*innenbeteiligung darf kein Luxus sein, den nur vereinzelte Kommunen
anbieten. Wir wollen, dass verständliche und frühzeitige Beteiligung zum festen
kommunalen Auftrag wird. Ob Bürger*innenräte, Jugendparlamente,
Beteiligungshaushalte oder digitale Dialogformate – Kommunen sollen befähigt
werden, Mitsprache aktiv zu gestalten. Demokratie wächst, wenn Menschen erleben,
dass ihre Stimme etwas bewirkt.
Orte der Begegnung erhalten und fördern
Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in
Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim
Gespräch am Stammtisch begegnen. Generationenübergreifende Sport-, Spiel- und
Freizeitflächen, Jugendplätze, Gemeinschaftsgärten und Bürger*innen-Cafés bieten
offene Angebote, die unabhängig vom Geldbeutel soziale Teilhabe und Austausch
ermöglichen. Auch die Weiterentwicklung von Bibliotheken zu „öffentlichen
Wohnzimmern“ gehört für uns zu einem neuen Miteinander in den Kommunen. Diese
sozialen Orte bilden den Kern lebendiger Stadtviertel und Dorfgemeinschaften.
Den Aufbau und Erhalt solcher Orte wollen wir mit einem Landesprogramm fördern.
Gleichzeitig soll die Sozialplanung vor Ort solche Begegnungsräume umfassen und
berücksichtigen. Diese Orte ermöglichen Austausch, Vielfalt und Zusammenhalt.
Jeder Ort, an dem Menschen sich begegnen können, ist ein Ort, an dem die
Demokratie wächst.
Besonders in den ländlichen Räumen ist oft der Bus die letzte öffentliche
Infrastruktur. Deshalb wollen wir existierende Treffpunkte sichern und neue
moderne Dorfzentren ermöglichen, die mehrere Angebote unter einem Dach bündeln:
Einkaufen im Dorfladen, arbeiten an Co-Workingplätzen, feiern in
Veranstaltungsräumen, Carsharing und Ladesäule vor der Tür und am Ende
mindestens ein Gespräch beim Kaffee. Gleichzeitig sollen Kommunen befähigt
werden, selbst neue Formen öffentlicher Infrastruktur zu entwickeln. Lebendige
ländliche Räume sind kein Zusatz zur Demokratie, sondern ihre Grundlage. Wo
Menschen erreichbar bleiben, bleibt auch die Demokratie erreichbar.
Landesaktionsprogramm: Zusammen statt einsam
Gerade junge Menschen und Senior*innen leiden zunehmend unter Einsamkeit. Als
Flächenland und in Folge des demographischen Wandels ist Sachsen-Anhalt
besonders gefordert, Einsamkeit und Isolation vorzubeugen. Denn Einsamkeit macht
krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.
Quartiersansätze wie Dorfgemeinschaftsläden, Jugendplätze, aufsuchende
Altenhilfe, Mobilitätsangebote und -hilfen sowie digitale Angebote sind unsere
Ansätze, um soziale Teilhabe zu fördern. Mit einem Landesaktionsplan gegen
Einsamkeit wollen wir diese Maßnahmen bündeln, unterstützen und finanzieren.
2.3 Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass:
Klare Haltung. Keine Kompromisse.
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie. Er bedroht
Sicherheit und Freiheit sowie ein friedliches Zusammenleben. Sachsen-Anhalt ist
wehrhaft und lässt unsere Zivilgesellschaft nicht alleine. Wir setzen auf
Prävention, Schutz und auf einen konsequent handelnden Rechtsstaat.
Task Force AfD-Verbot und Kampf gegen rechtsextreme Netzwerke
Wir setzen uns für die Einrichtung einer bundesweiten Task Force zur Sammlung
von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ein. Diese zentrale,
unabhängige Task Force soll das Wissen von Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft bündeln, um einen Überblick über rechtsextreme Einflüsse und
Strukturen innerhalb der AfD sowie in rechtsextremen Netzwerken zu erhalten. Ein
Verbotsverfahren oder der Entzug staatlicher Finanzierung erfordern eine starke
und juristisch saubere Grundlage. Deshalb braucht es eine kontinuierliche
Dokumentation verfassungsfeindlicher Aktivitäten, die sorgfältige Prüfung aller
rechtlichen Möglichkeiten sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und
Verfassungsschutz. Demokratie darf nicht zögern, wenn ihre Feinde ihre Regeln
missbrauchen. Wir fordern, dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren
durch den Bundesrat initiiert bzw. entsprechende Anträge anderer Bundesländer
unterstützt. Wir fordern außerdem, die Voraussetzungen für den Entzug der
Parteienfinanzierung extremistischer Parteien sorgfältig zu prüfen und
vorzubereiten.
Die Erkenntnisse über rechtsextreme Netzwerke müssen von den Sicherheitsbehörden
effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden.
Dabei steht der Schutz der demokratischen Ordnung im Mittelpunkt, um
sicherzustellen, dass populistische und extremistische Kräfte keine Gefahr für
die gesellschaftlichen Grundwerte darstellen.
Wir setzen uns außerdem für eine stärkere Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Akteur*innen und Beratungsstellen in der Extremismusprävention in der Fläche
Sachsen-Anhalts ein. Dabei ist klar: Jede Form von Extremismus darf in unserer
Gesellschaft keinen Platz haben.
Wehrhafte Demokratie im Staatsdienst
Wir stehen für eine wehrhafte Demokratie im Staatsdienst ein. Wer für den Staat
arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber unserer Verfassung.
Rechtsextreme in den Reihen des öffentlichen Dienstes sind kein bloßes
Disziplinarproblem, sondern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das
Vertrauen in unsere Institutionen. Wer verbeamtet werden will, muss
uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Das muss
eindeutig überprüfbar sein und verfassungswidrige Aktivitäten müssen
entsprechende Konsequenzen mit sich bringen. Wir beenden das Zögern: Durch eine
zentrale Bündelung von Disziplinarverfahren und eine bessere personelle
Ausstattung sorgen wir dafür, dass Verfassungsfeinde zügig und rechtssicher aus
dem Dienst entfernt werden.
Kein Waffenbesitz für Extremist*innen
Wir fordern ein konsequentes Verbot des Waffenbesitzes für Extremist*innen.
Sicherheit ist keine Frage der Bürokratie, sondern des konsequenten Handelns.
Wir lassen nicht zu, dass Verfassungsfeinde legal Zugriff auf Waffen haben. Um
das durchzusetzen, stärken wir die Waffenbehörden massiv. Unser Ziel sind
engmaschige Kontrollen und der sofortige Entzug von Erlaubnissen, sobald eine
extremistische Gesinnung vorliegt.
Resiliente Kommunen: Demokratie vor Ort sichern
Wir wollen resiliente Kommunen schaffen und so die Demokratie vor Ort sichern.
Demokratische Spielregeln sind nicht verhandelbar – auch dann nicht, wenn
rechtsextreme Kräfte in lokalen Parlamenten Mehrheiten bilden. Wir lassen
Kommunalverwaltungen in schwierigen Lagen nicht allein. Mit klaren
Aufsichtsleitlinien und gezielter Unterstützung stellen wir sicher, dass
rechtsstaatliche Abläufe gewahrt bleiben. Wir unterstützen kommunale
Verwaltungen und Gremien dabei, ihre rechtsstaatlichen Verfahren und den Schutz
von Minderheiten gegen jeden politischen Druck zu verteidigen. Demokratischer
Widerstand beginnt im Rathaus und der Staat muss hier als verlässlicher Partner
der Verwaltung auftreten.
Solidarität mit Betroffenen und Prävention gegen Gewalt
Wir sind solidarisch mit den Betroffenen rechter Gewalt. Rechte Gewalt zielt
darauf ab, Einschüchterung zu verbreiten – ob gegen Migrant*innen, Engagierte
oder Journalist*innen. Unsere Antwort darauf ist ein starkes Schutzversprechen.
Wir investieren in niedrigschwellige Beratung und psychosoziale Hilfe, um
Betroffene nicht allein zu lassen. Der Staat steht unmissverständlich an der
Seite derer, die für unsere freie Gesellschaft einstehen.
Prävention und Bildung gegen Diskriminierung
Wir setzen uns für die Prävention und Bildung gegen Rassismus, Antisemitismus
und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ein. Langfristige Demokratiearbeit
beginnt im Alltag: in Schulen, in Vereinen, im Netz und in der Jugendhilfe. Wir
stärken Bildungsarbeit, politische Jugendbildung, Antidiskriminierungsprojekte
und Programme, die demokratische Werte vermitteln. Prävention wirkt, wenn sie
dauerhaft finanziert, gut vernetzt und vor Ort präsent ist.
2.4 Innere Sicherheit & Bürgerrechte: Sicher
leben. Frei bleiben.
Sicherheit braucht Vertrauen. Eine moderne Sicherheitsarchitektur schützt die
Menschen, stärkt die Demokratie und garantiert Grundrechte. Damit unsere
Polizei, Justiz und Verwaltung ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, benötigen
sie starke Strukturen und klare gesetzliche Regelungen. Von echter Sicherheit
kann jedoch nur die Rede sein, wenn gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Staat
und der Bevölkerung gegeben ist. Bürger*innen haben einen Anspruch auf einen
respektvollen Umgang, maximale Transparenz und die Verlässlichkeit staatlichen
Handelns.
Mehr Personal für unsere Polizei
Der Personalausbau bei den Vollzugsbeamt*innen soll konsequent bis zur Zielgröße
von 7.000 Stellen fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist eine substanzielle
Stärkung der Polizeiverwaltung erforderlich. Um die Attraktivität des Berufs zu
erhöhen, müssen Beförderungsstaus aufgelöst und zusätzlicher finanzieller
Spielraum im IT-Bereich geschaffen werden, insbesondere für spezialisierte
Fachkräfte. Zudem sollen eigenständige und verlässliche Budgets für die
Polizeireviere umgesetzt werden.
Polizeifahrradstreifen sollen als sichtbares, bürger*innennahes und präventives
Element der Polizeiarbeit weiter gefördert werden.
Sicherheitsbedürfnisse und Bürgerrechte in Balance
Massenüberwachung durch Chatkontrolle oder Gesichtserkennung wird es mit uns
nicht geben. Dem wachsenden Überwachungsdruck in öffentlichen Räumen muss
konsequent entgegengewirkt werden. Deshalb lehnen wir Massenüberwachung in
Fußballstadien, auf Versammlungen sowie bei Veranstaltungen und Märkten im
öffentlichen Raum ab.
Die Fähigkeiten der Polizei sollen an die heutige Sicherheitslage angepasst
werden, jedoch nur unter klaren rechtlichen Vorgaben, mit wirksamer Kontrolle,
zeitlicher und inhaltlicher Begrenzung sowie einer regelmäßigen evidenzbasierten
Überprüfung der Notwendigkeit. Der Einsatz von Datenanalysen muss dabei stets an
eine starke rechtliche Kontrolle gebunden sein.
Eine Einführung von Palantir in Sachsen-Anhalt lehnen wir entschieden ab.
Es braucht eine eindeutige Definition des polizeilichen Aufgabenfeldes,
insbesondere im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, bei
denen ein ganzheitliches Konzept erforderlich ist. Der Einsatz von Tasern kann
dabei nicht die einzige Möglichkeit der Deeskalation sein. Notwendig ist
vielmehr eine bessere Verzahnung der beteiligten Akteur*innen zwischen
Gefahrenabwehr, psychosozialer Unterstützung und dem Schutz vor Eigengefährdung.
Evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Sicherheitspolitik ist im grünen Verständnis mehr als reines „Law and Order“,
sie umfasst ebenso eine starke Bildungs-, Sozial- und Präventionspolitik.
Polizeiliche Praxis soll sich konsequent an evidenzbasierter Sicherheitspolitik
orientieren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) muss daher stärker durch
Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse zum Kriminalitätsgeschehen ergänzt
und eingeordnet werden, um das subjektive Sicherheitsempfinden besser einordnen
und adressieren zu können.
Kriminalität verlagert sich zunehmend ins Internet, während Ländergrenzen und
nationale Zuständigkeiten an Bedeutung verlieren. Polizei und
Strafverfolgungsbehörden müssen demnach befähigt werden, auf diese digitalen und
grenzüberschreitenden Herausforderungen angemessen zu reagieren –
rechtsstaatlich, koordiniert und wirksam.
Hybride Gefahren
Hybride Gefahren nehmen zu: Drohnen, digitale Angriffe und neue technische
Mittel werden zunehmend auch für Spionage, Sabotage oder Einschüchterung
eingesetzt. Sicherheitsbehörden müssen auf diese veränderte Lage vorbereitet
sein. Deshalb wollen wir die Polizei gezielt zur Drohnenabwehr befähigen und
entsprechend mit klaren rechtlichen Grundlagen, fachlicher Ausbildung und
abgestuften Einsatzkonzepten ausrüsten. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen,
öffentliche Veranstaltungen und die Bevölkerung wirksam zu schützen, ohne ihre
Grundrechte einzuschränken.
Nachwuchsgewinnung und Ausbildung mit klaren demokratischen Werten
Angesichts der hohen Abbruchquoten müssen wir unser Personalprofil sowie die
Anforderungen an neue Bewerber*innen für Polizeischulen grundlegend klären und
unsere Zielgruppen deutlich präziser ansprechen. Dafür braucht es passgenaue
Kampagnen zur Personalgewinnung. Gleichzeitig ist für eine gute personelle und
sachliche Ausstattung sowie ein breites und attraktives Lehrangebot zu sorgen.
Die Polizeihochschule Aschersleben soll zu einer unabhängigen Hochschule
weiterentwickelt werden, an der geforscht wird, Ergebnisse veröffentlicht werden
und externe Fachakteur*innen in die Lehre einbezogen sind. Der anstehende
Generationenwechsel erfordert zudem einen systematischen Wissenstransfer von
erfahrenen zu jüngeren Beamt*innen. Zugleich müssen ältere Kolleg*innen
ausreichend Zeit und Möglichkeiten erhalten, um sich mit neuen Einsatzmitteln
und Einsatzstandards fortzubilden.
Die Ausbildung und Fortbildung von Polizist*innen soll konsequent auf
demokratische Werte ausgerichtet sein. Dazu gehören Antidiskriminierung,
Menschenrechte, interkulturelle Kompetenz sowie ein modernes Verständnis von
Deeskalation. Regelmäßige Fortbildungen in diesen Bereichen fördern
professionelles Handeln und tragen dazu bei, Extremismus, Vorurteile und Racial
Profiling wirksam entgegenzuwirken.
Unabhängige* Polizeibeauftragte*
Wir wollen eine unabhängige Stelle schaffen, die Beschwerden, Hinweise und
Fehlverhalten in der Polizei untersucht – und das transparent, niedrigschwellig
und mit umfassenden Rechten. Ein*e Polizeibeauftragte*r stärkt das Vertrauen in
die Sicherheitsbehörden, schützt Hinweisgeber*innen und ermöglicht eine offene
Fehlerkultur. Die jährliche Berichterstattung an den Landtag sorgt für
demokratische Kontrolle und Klarheit über strukturelle Herausforderungen.
Starke Fehlerkultur, transparente Kontrolle, klare Beschwerdewege
Hoher Leistungsdruck, permanente Entscheidungsanforderungen, der Umgang mit
Ausnahmesituationen und die Konfrontation mit gesellschaftlichen Problemen, die
die Polizei nicht allein lösen kann, erfordern eine bewusste Auseinandersetzung
mit dem eigenen Auftrag und den eigenen Grenzen. Dafür braucht es eine moderne
Fehlerkultur, die Lernen ermöglicht, statt Schuld zuzuweisen, sowie mehr
Supervision und Reflexionsräume. Eine moderne Polizei braucht klare und gut
zugängliche Beschwerdewege, die von Bürger*innen ebenso genutzt werden können
wie von Beamt*innen selbst. Beschwerden müssen nachvollziehbar dokumentiert und
ausgewertet werden, um Strukturen zu verbessern. Eine transparente Fehlerkultur
bedeutet, dass der Staat Verantwortung übernimmt, Missstände erkennt und das
Vertrauen der Bevölkerung aktiv stärkt.
Polizei diverser aufstellen
Unsere Polizei soll die Gesellschaft widerspiegeln, der sie dient. Dafür wollen
wir gezielt Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, queere Menschen und
Bewerber*innen mit mehrsprachigen Kompetenzen ansprechen und fördern. Eine
vielfältige Polizei stärkt das Vertrauen in die Behörden, verbessert die
Kommunikation in Einsätzen und zeigt, dass demokratische Institutionen für alle
offenstehen.
2.5 Gewaltschutz, Antidiskriminierung, Schutz
von Frauen und Queers
Die Vielfalt unserer Gesellschaft zusammenzuführen kann nur gelingen, wenn
bewusster Diskriminierung und Ausgrenzung klar widersprochen wird. Gewaltschutz,
Antidiskriminierungsarbeit und die Förderung von Vielfalt sollen dauerhafter
Bestandteil der Aufgaben von Institutionen und Programmen des Landes sein. Erst
wenn alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte im Alltag, in der Bildung und
auf dem Arbeitsmarkt haben, demokratisch mitwirken und ihren eigenen Weg gehen
können, ist unsere Gesellschaft wirklich gerecht. Die Gleichstellung der
Geschlechter ist dabei zentral: gleiche Bezahlung, gleiche Aufstiegschancen und
gleiche Mitbestimmung sind Rechte, kein nice-to-have.
Gemeinsam gegen Gewalt und Diskriminierung
Mit einem Antidiskriminierungsgesetz holen wir für die Verwaltung nach, was für
private Unternehmen längst gelebte Praxis ist: Wir unterstützen Gemeinden,
Landesbehörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung dabei, eine Kultur
der Wertschätzung von Vielfalt zu etablieren und Diskriminierungsrisiken im
jeweiligen Handlungsfeld abzubauen. Darüber hinaus schaffen wir damit einen
einheitlichen Rahmen, der es allen ermöglicht, Chancengleichheit gegenüber
öffentlichen Stellen einzufordern.
Es braucht Gewaltschutzkonzepte in allen öffentlichen Einrichtungen. Kitas,
Schulen, stationäre Wohnformen, Jugendclubs, Verwaltungen und weitere
Institutionen werden wir dabei fachlich unterstützen, entsprechende
Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln. Insbesondere Konzepte gegen und Schutz vor
trans*-, inter*- und queerfeindlicher Gewalt gehören hierzu.
Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und
Mädchen mit Behinderung soll geschaffen werden, um die Vernetzung und
Kooperation zwischen dem Hilfesystem, der Eingliederungshilfe und der Pflege zu
verbessern. Landesweite Gewaltschutzkonzepte in den Einrichtungen zu fördern,
zum Thema zu sensibilisieren und durch Kooperation den Zugang ins Hilfe- und
Beratungssystem für Betroffene zu verbessern und barrierefrei zu gestalten, sind
weitere Aufgaben. Wir wollen Kontakt- und Beratungsangebote für queere Menschen
in ländlichen Räumen stärken, denn die Angebote konzentrieren sich derzeit
aufgrund geringer personeller und finanzieller Ausstattung durch das Land auf
die städtischen Zentren.
Sichere Finanzierung der Frauenhäuser
Wir setzen uns für eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern und
Zufluchtsorten für Betroffene von häuslicher Gewalt ein. Die Finanzierung muss
dauerhaft durch das Land abgesichert und es müssen weitere Schutzräume errichtet
werden. Wir werden die Finanzierung der Frauenhäuser derart weiterentwickeln,
dass der bisherige Eigenanteil der Klient*innen entfällt. Mit einem speziellen
Förderprogramm werden wir Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Frauenhäuser
unterstützen und außerdem mit flächendeckenden mobilen und ambulanten Angeboten
den Zugang zum Hilfesystem verbessern. Informations- und Beratungsangebote
müssen dabei mehrsprachig und inklusiv zugänglich sein, damit alle betroffenen
Frauen unabhängig von ihren Sprachfähigkeiten oder einer Behinderung Schutz vor
Gewalt erhalten. Für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung wollen
wir aufsuchende Hilfsangebote implementieren.
Wir werden Fachstellen zur Täterarbeit auch in den ländlichen Regionen abseits
der kreisfreien Städte fördern und zur Deckung dieses Bedarfs auch digitale
Formate und mobile Angebote prüfen. Ebenso braucht es in diesem Zusammenhang
eine Ausweitung von Bildungs- und Präventionsprogrammen gegen toxische
Männlichkeit und Anti-Feminismus an Schulen („Schulen ohne Sexismus“), in der
Erwachsenenbildung und in Vereinen.
Geschlechtergerechtes Miteinander
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wollen wir mit
klaren Zielvorgaben, verbindlichen Indikatoren und einem jährlichen Monitoring
weiterentwickeln. Dazu gehört auch, eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-
Prüfung für Landesgesetze zu schaffen. Das Frauenfördergesetz wollen wir zu
einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickeln. Wir setzen uns für ein
verfassungskonformes Paritätsgesetz ein, das die Vertretung und Repräsentation
von Frauen in Parlamenten sichert.
Wir setzen uns dafür ein, institutionelle Strukturen für eine konsequente Queer-
Politik in Sachsen-Anhalt auszubauen. Derzeit fehlen klare Strukturen und
Zuständigkeiten, um die Rechte und Bedürfnisse queerer Menschen wirksam zu
vertreten. Durch den Aufbau stabiler Strukturen werden die Sichtbarkeit und
Gleichstellung von queeren Menschen gestärkt und Diskriminierung aktiv bekämpft.
Wir verpflichten uns, das „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und intergeschlechtlichen
Menschen” konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dabei ist der
kontinuierliche Austausch mit den Selbstvertretungsgremien von großer Bedeutung,
um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen und
Anliegen der LGBTIQ*-Community entsprechen.
Wir werden Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt als interdisziplinäre
Beratungs- und Versorgungsstellen für TIN-Personen finanzieren. Ergänzend dazu
sollen der langfristige Ausbau und die Verstetigung bestehender Peer-to-Peer-
Angebote sowie Angebote digitaler und mobiler Beratung erfolgen, welche
insbesondere zur Unterstützung in strukturschwachen Regionen dienen.
2.6 Justiz und Strafvollzug, verlässlich,
sicher, menschlich.
Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht an Härte, sondern definiert sich durch
die Wahrung von Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Menschlichkeit. Justiz und
Strafvollzug tragen eine besondere Verantwortung: Sie müssen Sicherheit
gewährleisten und zugleich Perspektiven eröffnen. Resozialisierung ist Kern
einer wirksamen, verantwortungsvollen Sicherheitspolitik.
Moderne und digitale Justiz
Die Justiz ist eine tragende Säule der Demokratie. Sie muss bürgernah,
verlässlich und für alle zugänglich sein. Deshalb wollen wir die Digitalisierung
konsequent vorantreiben und dafür die notwendigen finanziellen Mittel
bereitstellen. Dazu gehören einheitliche Fachverfahren, sichere digitale Akten,
videobasierte Verhandlungen und barrierefreie Zugänge für Bürger*innen. So
sollen Verfahren beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die
Einführung der E-Akte muss Priorität bekommen. Zugleich gilt es, die
Attraktivität der Justizberufe durch moderne Arbeitsmethoden – insbesondere
Home-Office – und moderne IT-Systeme zu steigern. Personalengpässe, hohe
Arbeitsbelastungen und die bevorstehende Pensionierungswelle müssen aktiv und
vorausschauend angegangen werden. Insbesondere Richter*innen und
Staatsanwält*innen müssen in angemessener Höhe alimentiert werden.
Wir setzen uns zudem für eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch eine
bessere Personalausstattung der Justiz ein. Gerichte und Staatsanwaltschaften
müssen personell so ausgestattet werden, dass Verfahren effizient und zügig
bearbeitet werden können. Dadurch können Verfahrenslaufzeiten verkürzt werden.
Stärkung der Justiz im Bereich Cyberkriminalität
Cyber- und Onlinekriminalität nehmen rasant zu und stellen die Justiz vor neue
Herausforderungen. Wir wollen Staatsanwaltschaften und Gerichte gezielt stärken,
und zwar durch spezialisiertes Personal, kontinuierliche Fortbildungen und
interdisziplinäre Teams. Dazu gehört auch eine bessere Zusammenarbeit mit IT-
Expert*innen sowie bundes- und länderübergreifende Koordination, um
grenzüberschreitende Delikte wirksam verfolgen zu können.
Krisenfestes Verfassungsgericht mit klarer Unabhängigkeit
Um den Rechtsstaat zu schützen, wollen wir die Unabhängigkeit des
Landesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich absichern. Klare Kompetenzen,
ausreichend Personal und eine moderne Ausstattung stärken die Fähigkeit des
Gerichts, gerade in Krisenzeiten schnell und wirksam zu handeln. Ein
zugängliches und starkes Verfassungsgericht ist das Rückgrat demokratischer
Kontrolle.
Strafvollzug sicherer und sozialer machen
Ziel ist es, Resozialisierung und die Verhinderung künftiger Straftaten wieder
stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Um die Qualität und verbindliche Standards
zu sichern, braucht es bessere Haftbedingungen sowie den Ausbau psychosozialer
und resozialisierender Maßnahmen.
Gleichzeitig sind eine personelle Aufstockung, moderne Arbeitsbedingungen und
der Ausbau digitaler Unterstützung notwendig. Die Kooperation mit der
Zivilgesellschaft und Wirtschaft soll gestärkt werden, etwa durch Arbeits- und
Qualifizierungsmöglichkeiten in Haftnähe.
Arbeitsplätze der Freien Arbeit stärken
Freie Arbeit ist ein wirksames Instrument zur Vermeidung von Haft und zur
gesellschaftlichen Wiedereingliederung. Wir wollen das Angebot an Arbeitsplätzen
für Freie Arbeit deutlich ausbauen und Trägerstrukturen verlässlich finanzieren.
Eine enge Kooperation mit Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft soll neue
Einsatzfelder eröffnen und die Qualität der Maßnahmen sichern.
Ersatzfreiheitsstrafe verhindern
Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders Menschen in prekären Lebenslagen und
führen selten zu nachhaltiger Resozialisierung. Wir wollen
Ersatzfreiheitsstrafen konsequent reduzieren und durch sozial sinnvolle
Alternativen ersetzen. Dazu gehören flexible Ratenzahlungen, gemeinnützige
Arbeit und begleitende soziale Unterstützung, um erneute Strafverschuldung zu
vermeiden.
Psychosoziale Versorgung im Gefängnis stärken – Suchtbekämpfung
Ein großer Teil der Inhaftierten leidet unter psychischen Erkrankungen oder
Suchterkrankungen. Durch mehr Fachpersonal, bessere Therapieangebote und eine
engere Verzahnung mit externen Hilfesystemen wollen wir die psychosoziale
Versorgung im Strafvollzug deutlich stärken. Suchtbekämpfung muss als zentraler
Bestandteil von Resozialisierung verstanden werden, inklusive
Übergangsmanagements in die ambulante Versorgung nach der Haft.
Anpassung der Entlohnung von Therapiemaßnahmen an Arbeit
Therapie, Qualifizierung und Resozialisierung sind zentrale Bestandteile des
Strafvollzugs. Wir setzen uns dafür ein, dass therapeutische Maßnahmen in Haft
finanziell gleichwertig zur Arbeit gestellt werden. Wer an Therapieprogrammen
teilnimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zur eigenen Stabilisierung und zur
Vermeidung künftiger Straftaten. Diese Leistung muss auch entsprechend gewürdigt
werden.
2.7 Katastrophenschutz ist Bevölkerungsschutz.
Der Katastrophenschutz ist essentiell für die Sicherheit der Bevölkerung und
muss daher gut ausgebaut sein: Die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Rettungs-
und Katastrophenschutzdienste müssen finanziell stärker unterstützt sowie die
ehrenamtliche Arbeit anerkannt und gefördert werden. Wir setzen uns außerdem
entschieden für eine Stärkung des Landesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe ein und fordern, dass diese Behörde personell, finanziell und
technisch so ausgestattet wird, dass sie ihren Aufgaben im Katastrophen- und
Krisenfall jederzeit vollumfänglich nachkommen kann. Wir fordern die
Freistellung und klare Priorisierung von Personal für Weiterbildungen im Bereich
Zivilschutz, damit Beschäftigte in Behörden, Einsatzdiensten und kritischen
Infrastrukturen regelmäßig und ohne organisatorische Hürden an qualifizierten
Schulungen teilnehmen können.
Eine konsequente Krisenvorsorge stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit
unseres Landes im Ernstfall. Durch klare, einsatzbereite Konzepte für
Stromausfälle, Hochwasser, Waldbrände und Pandemien sowie den Spannungs- und
Verteidigungsfall können Krisensituationen sicher bewältigt werden. Diese Pläne
müssen Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege eindeutig regeln, damit
im Ernstfall sofort gehandelt werden kann.
Nötig ist außerdem eine barrierefreie und inklusive Ausgestaltung aller
Strukturen, Kommunikationswege und Einsatzmittel, damit Menschen mit
Behinderungen in Notlagen nicht benachteiligt werden und Informationen für alle
zugänglich sind.
Wir fordern eine enge Zusammenarbeit mit der AG Digital, um die digitale
Unabhängigkeit in Krisenzeiten sicherzustellen. Durch diese Kooperation steigt
die Stabilität und Ausfallsicherheit digitaler Systeme deutlich, weil kritische
Funktionen so nicht mehr von einzelnen Anbietern oder zentralen Strukturen
abhängen.
2.8 Transparente und moderne Verwaltung: Offen
regieren. Klar informieren.
Eine lebendige Demokratie braucht Vertrauen und Vertrauen entsteht nur dort, wo
Politik und Verwaltung offen, nachvollziehbar und verständlich handeln.
Bürger*innen wollen wissen, wie Entscheidungen zustande kommen, welche Daten
ihnen zugrunde liegen und welche Verantwortlichen beteiligt sind. Eine
transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die
demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und
Politikverdrossenheit.
Für uns ist Transparenz weit mehr als das bloße Veröffentlichen von Dokumenten.
Wir verstehen darunter eine aktive Haltung, bei der Entscheidungen
nachvollziehbar begründet und Daten sowie Prozesse für alle sichtbar sind.
Sachsen-Anhalt braucht eine Verwaltung, die den digitalen Wandel nutzt, um offen
und unmissverständlich mit den Menschen zu kommunizieren.
Wenn wir die aktive Beteiligung der Bürger*innen anstreben, müssen wir ihnen
auch die Möglichkeit geben, informiert zu handeln. Offenheit stärkt das
Vertrauen in staatliche Institutionen und fördert eine Politik, die sich an den
Bedürfnissen der Menschen orientiert.
Transparenz und digitale Teilhabe
Wir setzen uns für eine breit angelegte Open-Data-Strategie des Landes, digitale
Informationsfreiheit und die uneingeschränkte Zugänglichkeit von politischen
Beschlüssen, Anträgen und Satzungen ein. Wir wollen eine Verwaltung, die ihre
Daten und Entscheidungen für alle zugänglich macht und somit demokratische
Kontrolle durch die Bürger*innen ermöglicht.
Landesverwaltung modernisieren
Wir setzen uns dafür ein, Doppelstrukturen in Landesbehörden abzubauen und klare
Zuständigkeiten zu schaffen. Die Effizienzsteigerung in Verwaltungen soll
fortgesetzt werden, mit einer Zielgröße von 18,7 Vollzeitäquivalenten pro 1.000
Einwohner*innen und einem landesweiten Personalentwicklungsplan 2035.
Kontinuierliche Aufgaben- und Effizienzkritik soll eingeführt und über einen
Open-Data-Haushalt öffentlich nachvollziehbar gemacht werden.
Es liegt uns am Herzen, die Landesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin
auszubauen. Hierfür benötigt es moderne Arbeitsbedingungen, Fort- und
Weiterbildungen und faire Karrierewege. Beamt*innen soll es zudem ermöglicht
werden, freiwillig über die Pensionsgrenze hinaus zu arbeiten, um Expertise
länger im Land zu halten.
E-Governance und E-Partizipation werden wir konsequent ausbauen, damit
Entscheidungen transparenter werden und Bürger*innenbeteiligung deutlich
einfacher und direkter möglich ist. So sollen etwa Gesetzes- und
Verordnungsblätter sowie das Ministerialblatt ab dem Tag der Verkündung
kostenlos online bereitstehen.
Wir setzen auf die Strategie „Öffentliches Geld für öffentliche Software“, um
Abhängigkeiten von US-Großkonzernen zu reduzieren. Wir fordern, dass
Digitalisierungsstrategien und IT-Infrastruktur deutlich stärker auf regionale
und europäische Alternativen setzen. Nur so können Kontrolle über kritische
Technologien und die strategische Unabhängigkeit Deutschlands langfristig
gestärkt werden. Die Arbeitsplätze der Landesverwaltung werden wir nach dem
Vorbild Schleswig-Holsteins auf Open-Source-Software migrieren.
Barrierefreie Digitalisierung statt neuer Hürden
Alle Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum bestimmte
Entscheidungen getroffen werden. Und das in einer klaren, verständlichen
Sprache, die frei von unnötigem Fachjargon ist. Wir wollen, dass jede Verwaltung
verpflichtet wird, Entscheidungen so zu dokumentieren und zu erklären, dass auch
Menschen ohne Verwaltungserfahrung sie verstehen können.
Digitalisierung darf nicht zu neuen Ausschlüssen führen. Sie soll den Zugang zu
Verwaltungsleistungen erleichtern und Wartezeiten reduzieren. Damit das gelingt,
müssen digitale Angebote barrierefrei, mehrsprachig und analogen Alternativen
gleichgestellt sein. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die digitale Lösungen
nutzt, um Teilhabe zu erleichtern, nicht um Menschen zu überfordern oder
auszuschließen. Digitalisierung soll ein Werkzeug der Befähigung sein, kein
Instrument der Bürokratisierung.
2.9 Eine Gesellschaft mit allen. Teilhabe für
alle.
Eine Gesellschaft für alle! Das ist für uns der klare Auftrag an die Politik,
ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen eine Teilhabe ohne
Barrieren garantieren und setzen uns dafür ein, Vielfalt als Querschnittsthema
in allen Politikbereichen zu implementieren, statt sie nur isoliert zu
betrachten. Vielfalt muss in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Politik
und Verwaltung systematisch berücksichtigt werden, um Diskriminierung
vorzubeugen und die Chancengleichheit zu fördern. Durch diese umfassende
Integration wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden
unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen
gerechter und wirksamer.
Behindertenrecht ist Menschenrecht
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
formuliert zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft mit
garantierter Teilhabe aller. Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen wollen wir
jetzt, fünf Jahre nach Beschlussfassung des Aktionsplans, überprüfen, den
aktuellen Handlungsbedarf erfassen und weitergehende Maßnahmen entwickeln, damit
die Behindertenpolitik des Landes in Zukunft eine echte „Enthinderungspolitik“
wird. Denn für uns gilt: „Behindert ist man nicht. Behindert wird man.“
Wir setzen uns für den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in
staatlichen Einrichtungen ein – und zwar nicht nur physisch, sondern auch durch
die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit muss
für alle Menschen gewährleistet sein, damit sie selbstbestimmt am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Die konsequente Einbeziehung der Selbstvertretungsgremien der Menschen mit
Behinderung und des Landesbehindertenbeauftragten wird bisher nicht konsequent
umgesetzt. Zu oft noch müssen sich Menschen mit Behinderung selbst Gehör
verschaffen. Wir setzen auf eine proaktive Einbeziehung der Betroffenen und
ihrer Gremien. „Nichts über uns, ohne uns“ ist Prinzip bündnisgrüner Politik.
Die Weiterentwicklung von Inklusionsmaßnahmen werden wir deshalb zusammen mit
den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien der Menschen mit Behinderung
konzipieren und umsetzen.
Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf den Weg bringen, um
Diskriminierung durch staatliche Stellen effektiv zu verhindern und Betroffenen
rechtliches Gehör und Entschädigung zu ermöglichen.
Förderung, Gleichstellung und Inklusivität auf dem Arbeitsmarkt
Das Budget für Ausbildung und das Budget für Arbeit wollen wir ausweiten, um den
inklusiven Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt mitklaren Zielvorgaben bis 2031 zu
entwickeln. Dabei werden wir uns eng mit dem Netzwerk „Inklusiver Arbeitsmarkt“
und den Arbeitgebervertretungen im Land abstimmen, um gemeinsam aktiv gegen
Vorbehalte und bestehende einstellungsbezogene Barrieren vorzugehen. Teilhabe
und gerechter Lohn sind Chancen, neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen und über
vielfältige und diverse Teams die eigene Unternehmenskultur weiterzuentwickeln.
Wir setzen uns für die konsequente Gleichstellung in der Arbeitswelt und im
öffentlichen Dienst ein und fordern den Abbau struktureller Benachteiligungen.
Die Umsetzung des neuen Landesrahmenvertrags wird die Kernaufgabe der neuen
Landesregierung werden. Wir setzen dabei auf eine konsequente personenzentrierte
Leistungserbringung. Die Öffnungsklausel zur Schaffung von Trägerbudgets
begrüßen wir und wollen diese Finanzierungsform, die auf Vertrauen, Kooperation
und Verwaltungsvereinfachung setzt, aktiv fördern.
Wir wollen die Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken erhöhen, indem wir die
Förderungen ausweiten. Dazu sind Gespräche mit den Kostenträgern und der
Kassenärztlichen Vereinigung zu führen, da ein inklusives Gesundheitssystem auch
Aufgabe der Selbstverwaltung ist.
Ableismus und Diskriminierung konsequent bekämpfen
Der Weg in die Regelschule und der Weg in den Arbeitsmarkt muss allen Menschen
offenstehen. Wir setzen uns dafür ein, landesweite Standards für Inklusion in
Behörden und öffentlichen Räumen einzuführen. Derzeit fehlen verbindliche
Vorgaben, die Menschen mit Behinderungen oder anderen Unterstützungsbedarfen den
gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und öffentlichen
Einrichtungen sichern. Durch die Schaffung klarer Standards wird die
Barrierefreiheit verbessert, Teilhabe für alle Menschen gewährleistet und die
Inklusion in Verwaltung und Gesellschaft systematisch gestärkt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen personenzentriert entwickelt
werden, damit wirklich die Klient*innen im Vordergrund stehen.
Wir setzen uns zudem dafür ein, Barrieren bei der politischen Teilhabe für
Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund konsequent abzubauen.
Häufig bestehen Hindernisse, die den Zugang zu Wahlen, die Partizipation in
Gremien oder das Engagement in politischen Prozessen erschweren.
Wir setzen uns dafür ein, dass intersektionale Perspektiven konsequent in
politische Vorhaben und Programme integriert werden. Bisher werden die
Überschneidungen von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft,
Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Lage nur unzureichend
berücksichtigt. Indem intersektionale Sichtweisen konsequent einbezogen werden,
kann eine gerechtere Politik gestaltet und so Diskriminierung an mehreren
Schnittstellen bekämpft werden.
2.10 Medienfreiheit sichern: Freie Presse.
Starke Demokratie.
Eine freie und vielfältige Medienlandschaft bildet das Fundament unserer
Demokratie und garantiert die notwendige Kontrolle staatlichen Handelns.
Journalist*innen leisten täglich unverzichtbare Arbeit, indem sie komplexe
Zusammenhänge einordnen und Missstände konsequent aufdecken. Diese Arbeit
schafft die Grundlage für fundierte Debatten und stärkt das Vertrauen der
Bürger*innen in eine verlässliche Berichterstattung. Wir setzen uns für die
Unabhängigkeit der Medien im ganzen Land ein, damit Vielfalt und Qualität als
wirksamer Schutzschild gegen Desinformation und gezielte Manipulation erhalten
bleiben.
Lokale und investigative Medien stärken
Unsere wehrhafte Demokratie schützt die Freiheit der Presse, gerade dann, wenn
sie kritische Fragen stellt. Auch dürfen Medien weder politisch noch
wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Zudem braucht die demokratische
Öffentlichkeit Wurzeln in der Fläche und darf nicht an den Stadtgrenzen der
großen Zentren enden. Deshalb fördern wir gezielt Medienangebote in unseren
Dörfern und Kleinstädten, damit überall im Land eine lebendige Debattenkultur
und eine verlässliche Berichterstattung vor Ort möglich bleiben. Gerade dort, wo
Medienhäuser geschlossen haben oder Redaktionen ausgedünnt wurden, fehlen oft
unabhängige Berichte über lokale Politik, Verwaltung und gesellschaftliches
Leben. Wir wollen lokale und investigative Medien gezielt durch faire
Förderstrukturen, stabile Rahmenbedingungen und Kooperationen unterstützen, die
journalistische Vielfalt sichern.
Maßnahmen gegen Fake News, Desinformation und Einflussnahmen
Gezielte Desinformation, ob durch extremistische Netzwerke oder ausländische
Einflussnahme, gefährdet die Demokratie. Wir wollen Strukturen, die
Falschmeldungen erkennen, stärken und die Weiterverbreitung von Desinformation
begrenzen, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dabei setzen wir auf
Transparenz, Aufklärung und klare Regeln für den Umgang mit Desinformation.
Medienkompetenz in Schulen und der Erwachsenenbildung ausbauen
Gute Medien sind wichtig, aber ebenso wichtig ist die Fähigkeit, sie zu
verstehen. Deshalb wollen wir Medienkompetenz zum festen Bestandteil von Bildung
machen: in Schulen, in Familienbildungsstätten, in der Jugendhilfe, aber auch in
der Erwachsenenbildung, da noch immer viele Erwachsene nicht über ausreichende
digitale Grundkenntnisse verfügen. Wir möchten uns dabei nicht nur auf fehlende
Fähigkeiten im Umgang mit Computern, Smartphones und Online-Diensten
fokussieren, sondern sehen den Bildungsbedarf auch bei Themen wie
Datensicherheit und digitaler Kommunikation. Menschen sollen erkennen können,
wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im
digitalen Raum bewegt. Der Ausbau der digitalen Kompetenz soll nicht nur den
Alltag erleichtern, sondern auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, in
dem die Nutzung digitaler Medien zunehmend zu einer Kernanforderung wird.
Original-Änderungsantrag: Text
Von Zeile 113 bis 116:
politische Bildung, klare und verbindliche Mitbestimmungsrechte sowie eine Drittelparität in Schulkonferenzen. Auch den SozialkundeunterrichtWir möchten wir ausbauenverpflichtenden Sozialkundeunterricht, mit mindestens zwei Wochenstunden, von der fünften bis zur zwölften bzw. dreizehnten Jahrgangsstufe. Schulhaushalte und ähnliche Maßnahmen können demokratische Kompetenzen im Alltag stärken und wirksame Projektbeteiligung auszeichnen.
Demokratien stehen weltweit unter Druck. Die Klimakrise, soziale Ungleichheit,
die Folgen der Pandemie, der Rechtsruck sowie Kriege und globale Unsicherheiten
belasten demokratische Prozesse, rechtsstaatliche Institutionen und die
öffentliche Meinungsbildung – auch in Deutschland und hier in Sachsen-Anhalt.
Autokraten nutzen diese Entwicklungen gezielt aus, um mit Desinformation und
Destabilisierung demokratische Gesellschaften zu verunsichern. Gleichzeitig
wächst auch die Unsicherheit im Innern. Populistische Strömungen stellen
etablierte demokratische Institutionen in Frage und politische Akteur*innen, die
einfache Antworten versprechen und Feindbilder konstruieren, gewinnen immer mehr
an Zustimmung. Sie untergraben gezielt das Vertrauen in demokratische
Institutionen und rechtsstaatliche Verfahren. Das zeigt sich auch im Erstarken
der extremen Rechten auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Wir nehmen diese besorgniserregenden Entwicklungen sehr ernst. Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit müssen verteidigt und weiterentwickelt werden. Dafür braucht
es ein breites Bündel an Maßnahmen. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie
braucht Menschen, die sich einbringen, mitbestimmen und Verantwortung übernehmen
– in Kommunen, im Land, im Bund und in Europa. Die großen Demonstrationen unter
dem Motto #niewiederistjetzt und vor allem das stetige und oft langjährige
Engagement der vielen ehrenamtlich Aktiven im Land zeigen: Die Demokratie wird
getragen von einer engagierten Zivilgesellschaft. Diese Stärke wollen wir
politisch aufgreifen und in wirksames Handeln übersetzen. Wir sind entschlossen
im Kampf gegen Diskriminierung und jede Form von Extremismus, die die Demokratie
und Gemeinschaft bedroht. Uns geht es insbesondere auch um Teilhabe für alle,
denn Barrierefreiheit darf nicht nur auf dem Papier existieren, sie muss spürbar
werden und auch im Alltag Türen öffnen. Denn wir stehen für eine Gesellschaft,
in der niemand zurückgelassen wird.
2.1 Demokratie stärken: Mitreden. Mitmachen.
Mitgestalten.
Eine lebendige Demokratie fußt auf der aktiven Teilhabe der Bürger*innen. Sie
lebt vom offenen Miteinander der Menschen, die ihre Stimme erheben,
Verantwortung übernehmen und ihre Umgebung aktiv gestalten. Damit Demokratie
gelingt, müssen alle Menschen die Chance bekommen, sie mitzugestalten. Wir
wollen die Demokratie dort stärken, wo Menschen leben: mitten im Alltag. Dafür
öffnen wir Räume, in denen Beteiligung leicht möglich, niedrigschwellig und
wirksam ist.
Wir setzen uns für mehr Mitbestimmung der Bürger*innen durch die Einführung von
Bürger*innenräten und -haushalten sowie Jugendparlamenten und digitalen
Beteiligungsformaten ein. Außerdem muss die Politik selbst transparenter werden.
Mit einem Lobbyregister auf Landesebene soll künftig offengelegt werden, wer
Einfluss auf politische Entscheidungen nimmt.
Wahlrecht für alle
Wir fordern ein aktives Wahlrecht für alle, die dauerhaft in einer Kommune leben
– unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Menschen, die hier leben, arbeiten,
Kinder großziehen, Vereine tragen oder Betriebe führen, sollen politisch
mitentscheiden können. Ein faires Wahlrecht stärkt Vertrauen und Zugehörigkeit
und macht Integration zur Realität, sowohl für EU-Bürger*innen als auch für
Drittstaatsangehörige.
Junge Menschen sollen frühzeitig die Möglichkeit erhalten, sich aktiv an
demokratischen Entscheidungen zu beteiligen. Deswegen wollen wir das aktive
Wahlrecht bei Landtagswahlen ab 16 Jahren und bei Kommunalwahlen ab 14 Jahren
einführen.
Niedrigere Quoren für Bürger*innenentscheide
Wir wollen niedrigere Quoren für Bürger*innenentscheide und -begehren auf
Landesebene einführen und damit Hürden für die direkte Demokratie abbauen. Wir
wollen sicherstellen, dass Bürger*innen ihre Anliegen auch wirklich auf die
Abstimmungsebene bringen können. Kommunen sollen verpflichtet werden,
Bürger*innenentscheide neutral zu unterstützen, beispielsweise mit klarer
Information, sachlicher Darstellung und transparenten Erklärungen zum Verfahren.
Bürger*innenräte landesweit etablieren
Wir setzen uns dafür ein, Bürger*innenräte landesweit zu etablieren und sie als
festen Bestandteil der Landes- und Kommunalpolitik zu integrieren. Diese Räte
sollen die Bürger*innen zu relevanten Themen und Fragestellungen unmittelbar
einbeziehen und Empfehlungen ausarbeiten, die von politischen
Entscheidungsträger*innen berücksichtigt werden müssen. Durch diese
Bürger*innenräte wird die direkte demokratische Teilhabe gestärkt und es wird
gewährleistet, dass politische Entscheidungen die Vielfalt der Meinungen und
Bedürfnisse der Bevölkerung widerspiegeln.
Kommunale Demokratie stärken
Kommunalpolitik muss für die Menschen sichtbar, transparent und nachvollziehbar
sein. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Sitzungen von Stadträten,
Kreistagen und Ausschüssen live übertragen werden und anschließend digital
abrufbar sind. Durch digitale Beteiligungsplattformen soll zusätzlich die
Möglichkeit geschaffen werden, sich orts- und zeitunabhängig einzubringen. Dies
ist besonders für Menschen wichtig, die aufgrund von Arbeit, Familie oder Pflege
abends nicht an Sitzungen teilnehmen können.
Die Demokratie in Ortschaften wollen wir durch mehr direkte Demokratie
zugänglicher machen: verbindliche Ortschaftsratsbudgets und echte
Entscheidungskompetenzen. Mitglieder der Ortschaftsräte sollen Fragerechte
gegenüber der Gemeindeverwaltung erhalten, nicht nur die
Ortsbürgermeister*innen. Zudem planen wir die Einführung des Dialogformats
„Parlament der Dörfer“, das den Austausch zwischen Dörfern und der Politik
ermöglicht.
Wir wollen Hürden für Bürger*inneninitiativen und Einwohner*innenanträge senken.
Auf kommunaler Ebene soll die Möglichkeit für Bürger*innenhaushalte geschaffen
werden. Damit wird der direkte Einfluss der Einwohner*innen auf die Verteilung
kommunaler Mittel gestärkt und sichergestellt, dass die Ressourcenverteilung den
Bedürfnissen der Gemeinschaft entspricht.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, soll hauptamtlichen Bürgermeister*innen die
Mitgliedschaft und Kandidatur im Kreistag des Landkreises untersagt werden.
Barrierefreie Beteiligung für alle – auch durch direkte Ansprache
Echte Barrierefreiheit ist weit mehr als nur physische Zugänglichkeit in Bussen
und Bahnen, sondern schließt auch die barrierefreie demokratische Teilhabe ein.
Deswegen setzen wir uns für eine barrierefreie Beteiligung für Menschen mit
Einschränkungen oder sozialen Herausforderungen wie wenig Zeit, geringem
Einkommen oder Verständnisproblemen ein. Demokratie muss für alle zugänglich
sein, nicht nur für die Geübten. Es braucht mehrsprachige Informationen,
einfache und verständliche Sprache sowie konkrete Unterstützungsangebote, etwa
Kinderbetreuung bei Bürger*innenversammlungen. Beteiligung muss zudem dort
möglich sein, wo Menschen leben und arbeiten: am Arbeitsplatz, im Quartier und
in ihrem Alltag. Hybride und niedrigschwellige Formate sind dafür ebenso
notwendig.
Die Diskriminierung benachteiligter Gruppen darf bei uns keinen Platz haben. Zu
oft werden diejenigen, die selten gehört werden, auch selten angesprochen. Wir
wollen aktiv auf Gruppen zugehen, die in klassischen politischen Formaten
unterrepräsentiert sind: Menschen mit Migrationserfahrung, Alleinerziehende,
Erwerbslose, junge Menschen, Menschen ohne Wahlrecht oder ältere Alleinlebende.
Demokratiebildung früh stärken
Ein Verständnis für Demokratie und demokratische Teilhabe ist essentiell für die
Zukunft unserer Gesellschaft. Die frühe Demokratiebildung werden wir stärken,
denn sie beginnt bereits in der Kita und im Klassenzimmer. Schüler*innen müssen
Beteiligung erleben und mitgestalten können. Dafür braucht es eine moderne
politische Bildung, klare und verbindliche Mitbestimmungsrechte sowie eine
Drittelparität in Schulkonferenzen. Auch den SozialkundeunterrichtWir möchten wir verpflichtenden Sozialkundeunterricht, mit mindestens zwei Wochenstunden, von der fünften bis zur zwölften bzw. dreizehnten Jahrgangsstufe. Schulhaushalte und ähnliche Maßnahmen können demokratische Kompetenzen
ausbauen
im Alltag stärken und wirksame Projektbeteiligung auszeichnen.
Verwaltungsrecht modernisieren
Wir setzen uns für eine Modernisierung des Verwaltungsrechts ein. Die
Etablierung digitaler, durchsuchbarer Kommunalrechts-Portale ist unerlässlich,
um Bürger*innen einen klaren Überblick darüber zu geben, wo welche Regeln
gelten. Ergänzend dazu fordern wir transparente und nachvollziehbare Antragswege
sowie digitale Tools für Anliegen der Bürger*innen, um den Zugang zu
Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung zu vereinfachen. Eine
einfache, barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung ist ebenso wichtig, um
sicherzustellen, dass alle Bürger*innen in der Lage sind, am öffentlichen Leben
teilzunehmen und ihre Rechte wahrzunehmen.
2.2 Unsere Kommunen: Rückgrat für die Demokratie
Wir wollen die Kommunen im Land stärken: finanziell, strukturell und
demokratisch. Eine lebendige kommunale Demokratie braucht Mitsprache, eine faire
finanzielle Basis und Orte, an denen Menschen sich begegnen können.
Faire kommunale Finanzausstattung und mehr Eigenverantwortung
Kommunen müssen ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können: von der Kinder- und
Jugendhilfe über Kultur bis zur Daseinsvorsorge. Dafür brauchen sie eine faire
und verlässliche Finanzausstattung, die nicht vom guten Willen des Landes
abhängt. Wir wollen den Kommunen nicht nur mehr Planungssicherheit geben,
sondern auch mehr Entscheidungsspielräume und eine solide Grundlage, um
langfristige Projekte zu stemmen. Nur starke Kommunen können demokratische
Teilhabe sichern.
Beteiligungsprozesse als kommunaler Auftrag
Bürger*innenbeteiligung darf kein Luxus sein, den nur vereinzelte Kommunen
anbieten. Wir wollen, dass verständliche und frühzeitige Beteiligung zum festen
kommunalen Auftrag wird. Ob Bürger*innenräte, Jugendparlamente,
Beteiligungshaushalte oder digitale Dialogformate – Kommunen sollen befähigt
werden, Mitsprache aktiv zu gestalten. Demokratie wächst, wenn Menschen erleben,
dass ihre Stimme etwas bewirkt.
Orte der Begegnung erhalten und fördern
Demokratie lebt weit über die Parlamente hinaus überall dort, wo Menschen in
Kulturhäusern oder Bibliotheken zusammenkommen und sich in Jugendclubs oder beim
Gespräch am Stammtisch begegnen. Generationenübergreifende Sport-, Spiel- und
Freizeitflächen, Jugendplätze, Gemeinschaftsgärten und Bürger*innen-Cafés bieten
offene Angebote, die unabhängig vom Geldbeutel soziale Teilhabe und Austausch
ermöglichen. Auch die Weiterentwicklung von Bibliotheken zu „öffentlichen
Wohnzimmern“ gehört für uns zu einem neuen Miteinander in den Kommunen. Diese
sozialen Orte bilden den Kern lebendiger Stadtviertel und Dorfgemeinschaften.
Den Aufbau und Erhalt solcher Orte wollen wir mit einem Landesprogramm fördern.
Gleichzeitig soll die Sozialplanung vor Ort solche Begegnungsräume umfassen und
berücksichtigen. Diese Orte ermöglichen Austausch, Vielfalt und Zusammenhalt.
Jeder Ort, an dem Menschen sich begegnen können, ist ein Ort, an dem die
Demokratie wächst.
Besonders in den ländlichen Räumen ist oft der Bus die letzte öffentliche
Infrastruktur. Deshalb wollen wir existierende Treffpunkte sichern und neue
moderne Dorfzentren ermöglichen, die mehrere Angebote unter einem Dach bündeln:
Einkaufen im Dorfladen, arbeiten an Co-Workingplätzen, feiern in
Veranstaltungsräumen, Carsharing und Ladesäule vor der Tür und am Ende
mindestens ein Gespräch beim Kaffee. Gleichzeitig sollen Kommunen befähigt
werden, selbst neue Formen öffentlicher Infrastruktur zu entwickeln. Lebendige
ländliche Räume sind kein Zusatz zur Demokratie, sondern ihre Grundlage. Wo
Menschen erreichbar bleiben, bleibt auch die Demokratie erreichbar.
Landesaktionsprogramm: Zusammen statt einsam
Gerade junge Menschen und Senior*innen leiden zunehmend unter Einsamkeit. Als
Flächenland und in Folge des demographischen Wandels ist Sachsen-Anhalt
besonders gefordert, Einsamkeit und Isolation vorzubeugen. Denn Einsamkeit macht
krank und soziale Isolation kann Radikalisierung und Extremismus fördern.
Quartiersansätze wie Dorfgemeinschaftsläden, Jugendplätze, aufsuchende
Altenhilfe, Mobilitätsangebote und -hilfen sowie digitale Angebote sind unsere
Ansätze, um soziale Teilhabe zu fördern. Mit einem Landesaktionsplan gegen
Einsamkeit wollen wir diese Maßnahmen bündeln, unterstützen und finanzieren.
2.3 Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass:
Klare Haltung. Keine Kompromisse.
Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die Demokratie. Er bedroht
Sicherheit und Freiheit sowie ein friedliches Zusammenleben. Sachsen-Anhalt ist
wehrhaft und lässt unsere Zivilgesellschaft nicht alleine. Wir setzen auf
Prävention, Schutz und auf einen konsequent handelnden Rechtsstaat.
Task Force AfD-Verbot und Kampf gegen rechtsextreme Netzwerke
Wir setzen uns für die Einrichtung einer bundesweiten Task Force zur Sammlung
von Erkenntnissen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ein. Diese zentrale,
unabhängige Task Force soll das Wissen von Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft bündeln, um einen Überblick über rechtsextreme Einflüsse und
Strukturen innerhalb der AfD sowie in rechtsextremen Netzwerken zu erhalten. Ein
Verbotsverfahren oder der Entzug staatlicher Finanzierung erfordern eine starke
und juristisch saubere Grundlage. Deshalb braucht es eine kontinuierliche
Dokumentation verfassungsfeindlicher Aktivitäten, die sorgfältige Prüfung aller
rechtlichen Möglichkeiten sowie eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und
Verfassungsschutz. Demokratie darf nicht zögern, wenn ihre Feinde ihre Regeln
missbrauchen. Wir fordern, dass das Land Sachsen-Anhalt ein AfD-Verbotsverfahren
durch den Bundesrat initiiert bzw. entsprechende Anträge anderer Bundesländer
unterstützt. Wir fordern außerdem, die Voraussetzungen für den Entzug der
Parteienfinanzierung extremistischer Parteien sorgfältig zu prüfen und
vorzubereiten.
Die Erkenntnisse über rechtsextreme Netzwerke müssen von den Sicherheitsbehörden
effektiv genutzt und entsprechende Strukturen dauerhaft zerschlagen werden.
Dabei steht der Schutz der demokratischen Ordnung im Mittelpunkt, um
sicherzustellen, dass populistische und extremistische Kräfte keine Gefahr für
die gesellschaftlichen Grundwerte darstellen.
Wir setzen uns außerdem für eine stärkere Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Akteur*innen und Beratungsstellen in der Extremismusprävention in der Fläche
Sachsen-Anhalts ein. Dabei ist klar: Jede Form von Extremismus darf in unserer
Gesellschaft keinen Platz haben.
Wehrhafte Demokratie im Staatsdienst
Wir stehen für eine wehrhafte Demokratie im Staatsdienst ein. Wer für den Staat
arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung gegenüber unserer Verfassung.
Rechtsextreme in den Reihen des öffentlichen Dienstes sind kein bloßes
Disziplinarproblem, sondern eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das
Vertrauen in unsere Institutionen. Wer verbeamtet werden will, muss
uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Das muss
eindeutig überprüfbar sein und verfassungswidrige Aktivitäten müssen
entsprechende Konsequenzen mit sich bringen. Wir beenden das Zögern: Durch eine
zentrale Bündelung von Disziplinarverfahren und eine bessere personelle
Ausstattung sorgen wir dafür, dass Verfassungsfeinde zügig und rechtssicher aus
dem Dienst entfernt werden.
Kein Waffenbesitz für Extremist*innen
Wir fordern ein konsequentes Verbot des Waffenbesitzes für Extremist*innen.
Sicherheit ist keine Frage der Bürokratie, sondern des konsequenten Handelns.
Wir lassen nicht zu, dass Verfassungsfeinde legal Zugriff auf Waffen haben. Um
das durchzusetzen, stärken wir die Waffenbehörden massiv. Unser Ziel sind
engmaschige Kontrollen und der sofortige Entzug von Erlaubnissen, sobald eine
extremistische Gesinnung vorliegt.
Resiliente Kommunen: Demokratie vor Ort sichern
Wir wollen resiliente Kommunen schaffen und so die Demokratie vor Ort sichern.
Demokratische Spielregeln sind nicht verhandelbar – auch dann nicht, wenn
rechtsextreme Kräfte in lokalen Parlamenten Mehrheiten bilden. Wir lassen
Kommunalverwaltungen in schwierigen Lagen nicht allein. Mit klaren
Aufsichtsleitlinien und gezielter Unterstützung stellen wir sicher, dass
rechtsstaatliche Abläufe gewahrt bleiben. Wir unterstützen kommunale
Verwaltungen und Gremien dabei, ihre rechtsstaatlichen Verfahren und den Schutz
von Minderheiten gegen jeden politischen Druck zu verteidigen. Demokratischer
Widerstand beginnt im Rathaus und der Staat muss hier als verlässlicher Partner
der Verwaltung auftreten.
Solidarität mit Betroffenen und Prävention gegen Gewalt
Wir sind solidarisch mit den Betroffenen rechter Gewalt. Rechte Gewalt zielt
darauf ab, Einschüchterung zu verbreiten – ob gegen Migrant*innen, Engagierte
oder Journalist*innen. Unsere Antwort darauf ist ein starkes Schutzversprechen.
Wir investieren in niedrigschwellige Beratung und psychosoziale Hilfe, um
Betroffene nicht allein zu lassen. Der Staat steht unmissverständlich an der
Seite derer, die für unsere freie Gesellschaft einstehen.
Prävention und Bildung gegen Diskriminierung
Wir setzen uns für die Prävention und Bildung gegen Rassismus, Antisemitismus
und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ein. Langfristige Demokratiearbeit
beginnt im Alltag: in Schulen, in Vereinen, im Netz und in der Jugendhilfe. Wir
stärken Bildungsarbeit, politische Jugendbildung, Antidiskriminierungsprojekte
und Programme, die demokratische Werte vermitteln. Prävention wirkt, wenn sie
dauerhaft finanziert, gut vernetzt und vor Ort präsent ist.
2.4 Innere Sicherheit & Bürgerrechte: Sicher
leben. Frei bleiben.
Sicherheit braucht Vertrauen. Eine moderne Sicherheitsarchitektur schützt die
Menschen, stärkt die Demokratie und garantiert Grundrechte. Damit unsere
Polizei, Justiz und Verwaltung ihre Aufgaben effektiv erfüllen können, benötigen
sie starke Strukturen und klare gesetzliche Regelungen. Von echter Sicherheit
kann jedoch nur die Rede sein, wenn gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Staat
und der Bevölkerung gegeben ist. Bürger*innen haben einen Anspruch auf einen
respektvollen Umgang, maximale Transparenz und die Verlässlichkeit staatlichen
Handelns.
Mehr Personal für unsere Polizei
Der Personalausbau bei den Vollzugsbeamt*innen soll konsequent bis zur Zielgröße
von 7.000 Stellen fortgesetzt werden. Gleichzeitig ist eine substanzielle
Stärkung der Polizeiverwaltung erforderlich. Um die Attraktivität des Berufs zu
erhöhen, müssen Beförderungsstaus aufgelöst und zusätzlicher finanzieller
Spielraum im IT-Bereich geschaffen werden, insbesondere für spezialisierte
Fachkräfte. Zudem sollen eigenständige und verlässliche Budgets für die
Polizeireviere umgesetzt werden.
Polizeifahrradstreifen sollen als sichtbares, bürger*innennahes und präventives
Element der Polizeiarbeit weiter gefördert werden.
Sicherheitsbedürfnisse und Bürgerrechte in Balance
Massenüberwachung durch Chatkontrolle oder Gesichtserkennung wird es mit uns
nicht geben. Dem wachsenden Überwachungsdruck in öffentlichen Räumen muss
konsequent entgegengewirkt werden. Deshalb lehnen wir Massenüberwachung in
Fußballstadien, auf Versammlungen sowie bei Veranstaltungen und Märkten im
öffentlichen Raum ab.
Die Fähigkeiten der Polizei sollen an die heutige Sicherheitslage angepasst
werden, jedoch nur unter klaren rechtlichen Vorgaben, mit wirksamer Kontrolle,
zeitlicher und inhaltlicher Begrenzung sowie einer regelmäßigen evidenzbasierten
Überprüfung der Notwendigkeit. Der Einsatz von Datenanalysen muss dabei stets an
eine starke rechtliche Kontrolle gebunden sein.
Eine Einführung von Palantir in Sachsen-Anhalt lehnen wir entschieden ab.
Es braucht eine eindeutige Definition des polizeilichen Aufgabenfeldes,
insbesondere im Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, bei
denen ein ganzheitliches Konzept erforderlich ist. Der Einsatz von Tasern kann
dabei nicht die einzige Möglichkeit der Deeskalation sein. Notwendig ist
vielmehr eine bessere Verzahnung der beteiligten Akteur*innen zwischen
Gefahrenabwehr, psychosozialer Unterstützung und dem Schutz vor Eigengefährdung.
Evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Sicherheitspolitik ist im grünen Verständnis mehr als reines „Law and Order“,
sie umfasst ebenso eine starke Bildungs-, Sozial- und Präventionspolitik.
Polizeiliche Praxis soll sich konsequent an evidenzbasierter Sicherheitspolitik
orientieren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) muss daher stärker durch
Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse zum Kriminalitätsgeschehen ergänzt
und eingeordnet werden, um das subjektive Sicherheitsempfinden besser einordnen
und adressieren zu können.
Kriminalität verlagert sich zunehmend ins Internet, während Ländergrenzen und
nationale Zuständigkeiten an Bedeutung verlieren. Polizei und
Strafverfolgungsbehörden müssen demnach befähigt werden, auf diese digitalen und
grenzüberschreitenden Herausforderungen angemessen zu reagieren –
rechtsstaatlich, koordiniert und wirksam.
Hybride Gefahren
Hybride Gefahren nehmen zu: Drohnen, digitale Angriffe und neue technische
Mittel werden zunehmend auch für Spionage, Sabotage oder Einschüchterung
eingesetzt. Sicherheitsbehörden müssen auf diese veränderte Lage vorbereitet
sein. Deshalb wollen wir die Polizei gezielt zur Drohnenabwehr befähigen und
entsprechend mit klaren rechtlichen Grundlagen, fachlicher Ausbildung und
abgestuften Einsatzkonzepten ausrüsten. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen,
öffentliche Veranstaltungen und die Bevölkerung wirksam zu schützen, ohne ihre
Grundrechte einzuschränken.
Nachwuchsgewinnung und Ausbildung mit klaren demokratischen Werten
Angesichts der hohen Abbruchquoten müssen wir unser Personalprofil sowie die
Anforderungen an neue Bewerber*innen für Polizeischulen grundlegend klären und
unsere Zielgruppen deutlich präziser ansprechen. Dafür braucht es passgenaue
Kampagnen zur Personalgewinnung. Gleichzeitig ist für eine gute personelle und
sachliche Ausstattung sowie ein breites und attraktives Lehrangebot zu sorgen.
Die Polizeihochschule Aschersleben soll zu einer unabhängigen Hochschule
weiterentwickelt werden, an der geforscht wird, Ergebnisse veröffentlicht werden
und externe Fachakteur*innen in die Lehre einbezogen sind. Der anstehende
Generationenwechsel erfordert zudem einen systematischen Wissenstransfer von
erfahrenen zu jüngeren Beamt*innen. Zugleich müssen ältere Kolleg*innen
ausreichend Zeit und Möglichkeiten erhalten, um sich mit neuen Einsatzmitteln
und Einsatzstandards fortzubilden.
Die Ausbildung und Fortbildung von Polizist*innen soll konsequent auf
demokratische Werte ausgerichtet sein. Dazu gehören Antidiskriminierung,
Menschenrechte, interkulturelle Kompetenz sowie ein modernes Verständnis von
Deeskalation. Regelmäßige Fortbildungen in diesen Bereichen fördern
professionelles Handeln und tragen dazu bei, Extremismus, Vorurteile und Racial
Profiling wirksam entgegenzuwirken.
Unabhängige* Polizeibeauftragte*
Wir wollen eine unabhängige Stelle schaffen, die Beschwerden, Hinweise und
Fehlverhalten in der Polizei untersucht – und das transparent, niedrigschwellig
und mit umfassenden Rechten. Ein*e Polizeibeauftragte*r stärkt das Vertrauen in
die Sicherheitsbehörden, schützt Hinweisgeber*innen und ermöglicht eine offene
Fehlerkultur. Die jährliche Berichterstattung an den Landtag sorgt für
demokratische Kontrolle und Klarheit über strukturelle Herausforderungen.
Starke Fehlerkultur, transparente Kontrolle, klare Beschwerdewege
Hoher Leistungsdruck, permanente Entscheidungsanforderungen, der Umgang mit
Ausnahmesituationen und die Konfrontation mit gesellschaftlichen Problemen, die
die Polizei nicht allein lösen kann, erfordern eine bewusste Auseinandersetzung
mit dem eigenen Auftrag und den eigenen Grenzen. Dafür braucht es eine moderne
Fehlerkultur, die Lernen ermöglicht, statt Schuld zuzuweisen, sowie mehr
Supervision und Reflexionsräume. Eine moderne Polizei braucht klare und gut
zugängliche Beschwerdewege, die von Bürger*innen ebenso genutzt werden können
wie von Beamt*innen selbst. Beschwerden müssen nachvollziehbar dokumentiert und
ausgewertet werden, um Strukturen zu verbessern. Eine transparente Fehlerkultur
bedeutet, dass der Staat Verantwortung übernimmt, Missstände erkennt und das
Vertrauen der Bevölkerung aktiv stärkt.
Polizei diverser aufstellen
Unsere Polizei soll die Gesellschaft widerspiegeln, der sie dient. Dafür wollen
wir gezielt Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen, queere Menschen und
Bewerber*innen mit mehrsprachigen Kompetenzen ansprechen und fördern. Eine
vielfältige Polizei stärkt das Vertrauen in die Behörden, verbessert die
Kommunikation in Einsätzen und zeigt, dass demokratische Institutionen für alle
offenstehen.
2.5 Gewaltschutz, Antidiskriminierung, Schutz
von Frauen und Queers
Die Vielfalt unserer Gesellschaft zusammenzuführen kann nur gelingen, wenn
bewusster Diskriminierung und Ausgrenzung klar widersprochen wird. Gewaltschutz,
Antidiskriminierungsarbeit und die Förderung von Vielfalt sollen dauerhafter
Bestandteil der Aufgaben von Institutionen und Programmen des Landes sein. Erst
wenn alle Menschen die gleichen Chancen und Rechte im Alltag, in der Bildung und
auf dem Arbeitsmarkt haben, demokratisch mitwirken und ihren eigenen Weg gehen
können, ist unsere Gesellschaft wirklich gerecht. Die Gleichstellung der
Geschlechter ist dabei zentral: gleiche Bezahlung, gleiche Aufstiegschancen und
gleiche Mitbestimmung sind Rechte, kein nice-to-have.
Gemeinsam gegen Gewalt und Diskriminierung
Mit einem Antidiskriminierungsgesetz holen wir für die Verwaltung nach, was für
private Unternehmen längst gelebte Praxis ist: Wir unterstützen Gemeinden,
Landesbehörden und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung dabei, eine Kultur
der Wertschätzung von Vielfalt zu etablieren und Diskriminierungsrisiken im
jeweiligen Handlungsfeld abzubauen. Darüber hinaus schaffen wir damit einen
einheitlichen Rahmen, der es allen ermöglicht, Chancengleichheit gegenüber
öffentlichen Stellen einzufordern.
Es braucht Gewaltschutzkonzepte in allen öffentlichen Einrichtungen. Kitas,
Schulen, stationäre Wohnformen, Jugendclubs, Verwaltungen und weitere
Institutionen werden wir dabei fachlich unterstützen, entsprechende
Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln. Insbesondere Konzepte gegen und Schutz vor
trans*-, inter*- und queerfeindlicher Gewalt gehören hierzu.
Eine Landeskoordinierungs- und Vernetzungsstelle zum Gewaltschutz von Frauen und
Mädchen mit Behinderung soll geschaffen werden, um die Vernetzung und
Kooperation zwischen dem Hilfesystem, der Eingliederungshilfe und der Pflege zu
verbessern. Landesweite Gewaltschutzkonzepte in den Einrichtungen zu fördern,
zum Thema zu sensibilisieren und durch Kooperation den Zugang ins Hilfe- und
Beratungssystem für Betroffene zu verbessern und barrierefrei zu gestalten, sind
weitere Aufgaben. Wir wollen Kontakt- und Beratungsangebote für queere Menschen
in ländlichen Räumen stärken, denn die Angebote konzentrieren sich derzeit
aufgrund geringer personeller und finanzieller Ausstattung durch das Land auf
die städtischen Zentren.
Sichere Finanzierung der Frauenhäuser
Wir setzen uns für eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern und
Zufluchtsorten für Betroffene von häuslicher Gewalt ein. Die Finanzierung muss
dauerhaft durch das Land abgesichert und es müssen weitere Schutzräume errichtet
werden. Wir werden die Finanzierung der Frauenhäuser derart weiterentwickeln,
dass der bisherige Eigenanteil der Klient*innen entfällt. Mit einem speziellen
Förderprogramm werden wir Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Frauenhäuser
unterstützen und außerdem mit flächendeckenden mobilen und ambulanten Angeboten
den Zugang zum Hilfesystem verbessern. Informations- und Beratungsangebote
müssen dabei mehrsprachig und inklusiv zugänglich sein, damit alle betroffenen
Frauen unabhängig von ihren Sprachfähigkeiten oder einer Behinderung Schutz vor
Gewalt erhalten. Für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderung wollen
wir aufsuchende Hilfsangebote implementieren.
Wir werden Fachstellen zur Täterarbeit auch in den ländlichen Regionen abseits
der kreisfreien Städte fördern und zur Deckung dieses Bedarfs auch digitale
Formate und mobile Angebote prüfen. Ebenso braucht es in diesem Zusammenhang
eine Ausweitung von Bildungs- und Präventionsprogrammen gegen toxische
Männlichkeit und Anti-Feminismus an Schulen („Schulen ohne Sexismus“), in der
Erwachsenenbildung und in Vereinen.
Geschlechtergerechtes Miteinander
Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wollen wir mit
klaren Zielvorgaben, verbindlichen Indikatoren und einem jährlichen Monitoring
weiterentwickeln. Dazu gehört auch, eine verpflichtende Gender-Mainstreaming-
Prüfung für Landesgesetze zu schaffen. Das Frauenfördergesetz wollen wir zu
einem modernen Gleichstellungsgesetz weiterentwickeln. Wir setzen uns für ein
verfassungskonformes Paritätsgesetz ein, das die Vertretung und Repräsentation
von Frauen in Parlamenten sichert.
Wir setzen uns dafür ein, institutionelle Strukturen für eine konsequente Queer-
Politik in Sachsen-Anhalt auszubauen. Derzeit fehlen klare Strukturen und
Zuständigkeiten, um die Rechte und Bedürfnisse queerer Menschen wirksam zu
vertreten. Durch den Aufbau stabiler Strukturen werden die Sichtbarkeit und
Gleichstellung von queeren Menschen gestärkt und Diskriminierung aktiv bekämpft.
Wir verpflichten uns, das „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Transsexuellen und intergeschlechtlichen
Menschen” konsequent weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dabei ist der
kontinuierliche Austausch mit den Selbstvertretungsgremien von großer Bedeutung,
um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den tatsächlichen Bedürfnissen und
Anliegen der LGBTIQ*-Community entsprechen.
Wir werden Fachzentren für geschlechtliche Vielfalt als interdisziplinäre
Beratungs- und Versorgungsstellen für TIN-Personen finanzieren. Ergänzend dazu
sollen der langfristige Ausbau und die Verstetigung bestehender Peer-to-Peer-
Angebote sowie Angebote digitaler und mobiler Beratung erfolgen, welche
insbesondere zur Unterstützung in strukturschwachen Regionen dienen.
2.6 Justiz und Strafvollzug, verlässlich,
sicher, menschlich.
Ein starker Rechtsstaat zeigt sich nicht an Härte, sondern definiert sich durch
die Wahrung von Gerechtigkeit, Verlässlichkeit und Menschlichkeit. Justiz und
Strafvollzug tragen eine besondere Verantwortung: Sie müssen Sicherheit
gewährleisten und zugleich Perspektiven eröffnen. Resozialisierung ist Kern
einer wirksamen, verantwortungsvollen Sicherheitspolitik.
Moderne und digitale Justiz
Die Justiz ist eine tragende Säule der Demokratie. Sie muss bürgernah,
verlässlich und für alle zugänglich sein. Deshalb wollen wir die Digitalisierung
konsequent vorantreiben und dafür die notwendigen finanziellen Mittel
bereitstellen. Dazu gehören einheitliche Fachverfahren, sichere digitale Akten,
videobasierte Verhandlungen und barrierefreie Zugänge für Bürger*innen. So
sollen Verfahren beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die
Einführung der E-Akte muss Priorität bekommen. Zugleich gilt es, die
Attraktivität der Justizberufe durch moderne Arbeitsmethoden – insbesondere
Home-Office – und moderne IT-Systeme zu steigern. Personalengpässe, hohe
Arbeitsbelastungen und die bevorstehende Pensionierungswelle müssen aktiv und
vorausschauend angegangen werden. Insbesondere Richter*innen und
Staatsanwält*innen müssen in angemessener Höhe alimentiert werden.
Wir setzen uns zudem für eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch eine
bessere Personalausstattung der Justiz ein. Gerichte und Staatsanwaltschaften
müssen personell so ausgestattet werden, dass Verfahren effizient und zügig
bearbeitet werden können. Dadurch können Verfahrenslaufzeiten verkürzt werden.
Stärkung der Justiz im Bereich Cyberkriminalität
Cyber- und Onlinekriminalität nehmen rasant zu und stellen die Justiz vor neue
Herausforderungen. Wir wollen Staatsanwaltschaften und Gerichte gezielt stärken,
und zwar durch spezialisiertes Personal, kontinuierliche Fortbildungen und
interdisziplinäre Teams. Dazu gehört auch eine bessere Zusammenarbeit mit IT-
Expert*innen sowie bundes- und länderübergreifende Koordination, um
grenzüberschreitende Delikte wirksam verfolgen zu können.
Krisenfestes Verfassungsgericht mit klarer Unabhängigkeit
Um den Rechtsstaat zu schützen, wollen wir die Unabhängigkeit des
Landesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich absichern. Klare Kompetenzen,
ausreichend Personal und eine moderne Ausstattung stärken die Fähigkeit des
Gerichts, gerade in Krisenzeiten schnell und wirksam zu handeln. Ein
zugängliches und starkes Verfassungsgericht ist das Rückgrat demokratischer
Kontrolle.
Strafvollzug sicherer und sozialer machen
Ziel ist es, Resozialisierung und die Verhinderung künftiger Straftaten wieder
stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Um die Qualität und verbindliche Standards
zu sichern, braucht es bessere Haftbedingungen sowie den Ausbau psychosozialer
und resozialisierender Maßnahmen.
Gleichzeitig sind eine personelle Aufstockung, moderne Arbeitsbedingungen und
der Ausbau digitaler Unterstützung notwendig. Die Kooperation mit der
Zivilgesellschaft und Wirtschaft soll gestärkt werden, etwa durch Arbeits- und
Qualifizierungsmöglichkeiten in Haftnähe.
Arbeitsplätze der Freien Arbeit stärken
Freie Arbeit ist ein wirksames Instrument zur Vermeidung von Haft und zur
gesellschaftlichen Wiedereingliederung. Wir wollen das Angebot an Arbeitsplätzen
für Freie Arbeit deutlich ausbauen und Trägerstrukturen verlässlich finanzieren.
Eine enge Kooperation mit Kommunen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft soll neue
Einsatzfelder eröffnen und die Qualität der Maßnahmen sichern.
Ersatzfreiheitsstrafe verhindern
Ersatzfreiheitsstrafen treffen besonders Menschen in prekären Lebenslagen und
führen selten zu nachhaltiger Resozialisierung. Wir wollen
Ersatzfreiheitsstrafen konsequent reduzieren und durch sozial sinnvolle
Alternativen ersetzen. Dazu gehören flexible Ratenzahlungen, gemeinnützige
Arbeit und begleitende soziale Unterstützung, um erneute Strafverschuldung zu
vermeiden.
Psychosoziale Versorgung im Gefängnis stärken – Suchtbekämpfung
Ein großer Teil der Inhaftierten leidet unter psychischen Erkrankungen oder
Suchterkrankungen. Durch mehr Fachpersonal, bessere Therapieangebote und eine
engere Verzahnung mit externen Hilfesystemen wollen wir die psychosoziale
Versorgung im Strafvollzug deutlich stärken. Suchtbekämpfung muss als zentraler
Bestandteil von Resozialisierung verstanden werden, inklusive
Übergangsmanagements in die ambulante Versorgung nach der Haft.
Anpassung der Entlohnung von Therapiemaßnahmen an Arbeit
Therapie, Qualifizierung und Resozialisierung sind zentrale Bestandteile des
Strafvollzugs. Wir setzen uns dafür ein, dass therapeutische Maßnahmen in Haft
finanziell gleichwertig zur Arbeit gestellt werden. Wer an Therapieprogrammen
teilnimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zur eigenen Stabilisierung und zur
Vermeidung künftiger Straftaten. Diese Leistung muss auch entsprechend gewürdigt
werden.
2.7 Katastrophenschutz ist Bevölkerungsschutz.
Der Katastrophenschutz ist essentiell für die Sicherheit der Bevölkerung und
muss daher gut ausgebaut sein: Die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Rettungs-
und Katastrophenschutzdienste müssen finanziell stärker unterstützt sowie die
ehrenamtliche Arbeit anerkannt und gefördert werden. Wir setzen uns außerdem
entschieden für eine Stärkung des Landesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe ein und fordern, dass diese Behörde personell, finanziell und
technisch so ausgestattet wird, dass sie ihren Aufgaben im Katastrophen- und
Krisenfall jederzeit vollumfänglich nachkommen kann. Wir fordern die
Freistellung und klare Priorisierung von Personal für Weiterbildungen im Bereich
Zivilschutz, damit Beschäftigte in Behörden, Einsatzdiensten und kritischen
Infrastrukturen regelmäßig und ohne organisatorische Hürden an qualifizierten
Schulungen teilnehmen können.
Eine konsequente Krisenvorsorge stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit
unseres Landes im Ernstfall. Durch klare, einsatzbereite Konzepte für
Stromausfälle, Hochwasser, Waldbrände und Pandemien sowie den Spannungs- und
Verteidigungsfall können Krisensituationen sicher bewältigt werden. Diese Pläne
müssen Zuständigkeiten, Abläufe und Kommunikationswege eindeutig regeln, damit
im Ernstfall sofort gehandelt werden kann.
Nötig ist außerdem eine barrierefreie und inklusive Ausgestaltung aller
Strukturen, Kommunikationswege und Einsatzmittel, damit Menschen mit
Behinderungen in Notlagen nicht benachteiligt werden und Informationen für alle
zugänglich sind.
Wir fordern eine enge Zusammenarbeit mit der AG Digital, um die digitale
Unabhängigkeit in Krisenzeiten sicherzustellen. Durch diese Kooperation steigt
die Stabilität und Ausfallsicherheit digitaler Systeme deutlich, weil kritische
Funktionen so nicht mehr von einzelnen Anbietern oder zentralen Strukturen
abhängen.
2.8 Transparente und moderne Verwaltung: Offen
regieren. Klar informieren.
Eine lebendige Demokratie braucht Vertrauen und Vertrauen entsteht nur dort, wo
Politik und Verwaltung offen, nachvollziehbar und verständlich handeln.
Bürger*innen wollen wissen, wie Entscheidungen zustande kommen, welche Daten
ihnen zugrunde liegen und welche Verantwortlichen beteiligt sind. Eine
transparente Verwaltung schafft die Grundlage für Beteiligung, stärkt die
demokratische Kultur und verhindert das Entstehen von Gerüchten, Misstrauen und
Politikverdrossenheit.
Für uns ist Transparenz weit mehr als das bloße Veröffentlichen von Dokumenten.
Wir verstehen darunter eine aktive Haltung, bei der Entscheidungen
nachvollziehbar begründet und Daten sowie Prozesse für alle sichtbar sind.
Sachsen-Anhalt braucht eine Verwaltung, die den digitalen Wandel nutzt, um offen
und unmissverständlich mit den Menschen zu kommunizieren.
Wenn wir die aktive Beteiligung der Bürger*innen anstreben, müssen wir ihnen
auch die Möglichkeit geben, informiert zu handeln. Offenheit stärkt das
Vertrauen in staatliche Institutionen und fördert eine Politik, die sich an den
Bedürfnissen der Menschen orientiert.
Transparenz und digitale Teilhabe
Wir setzen uns für eine breit angelegte Open-Data-Strategie des Landes, digitale
Informationsfreiheit und die uneingeschränkte Zugänglichkeit von politischen
Beschlüssen, Anträgen und Satzungen ein. Wir wollen eine Verwaltung, die ihre
Daten und Entscheidungen für alle zugänglich macht und somit demokratische
Kontrolle durch die Bürger*innen ermöglicht.
Landesverwaltung modernisieren
Wir setzen uns dafür ein, Doppelstrukturen in Landesbehörden abzubauen und klare
Zuständigkeiten zu schaffen. Die Effizienzsteigerung in Verwaltungen soll
fortgesetzt werden, mit einer Zielgröße von 18,7 Vollzeitäquivalenten pro 1.000
Einwohner*innen und einem landesweiten Personalentwicklungsplan 2035.
Kontinuierliche Aufgaben- und Effizienzkritik soll eingeführt und über einen
Open-Data-Haushalt öffentlich nachvollziehbar gemacht werden.
Es liegt uns am Herzen, die Landesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin
auszubauen. Hierfür benötigt es moderne Arbeitsbedingungen, Fort- und
Weiterbildungen und faire Karrierewege. Beamt*innen soll es zudem ermöglicht
werden, freiwillig über die Pensionsgrenze hinaus zu arbeiten, um Expertise
länger im Land zu halten.
E-Governance und E-Partizipation werden wir konsequent ausbauen, damit
Entscheidungen transparenter werden und Bürger*innenbeteiligung deutlich
einfacher und direkter möglich ist. So sollen etwa Gesetzes- und
Verordnungsblätter sowie das Ministerialblatt ab dem Tag der Verkündung
kostenlos online bereitstehen.
Wir setzen auf die Strategie „Öffentliches Geld für öffentliche Software“, um
Abhängigkeiten von US-Großkonzernen zu reduzieren. Wir fordern, dass
Digitalisierungsstrategien und IT-Infrastruktur deutlich stärker auf regionale
und europäische Alternativen setzen. Nur so können Kontrolle über kritische
Technologien und die strategische Unabhängigkeit Deutschlands langfristig
gestärkt werden. Die Arbeitsplätze der Landesverwaltung werden wir nach dem
Vorbild Schleswig-Holsteins auf Open-Source-Software migrieren.
Barrierefreie Digitalisierung statt neuer Hürden
Alle Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum bestimmte
Entscheidungen getroffen werden. Und das in einer klaren, verständlichen
Sprache, die frei von unnötigem Fachjargon ist. Wir wollen, dass jede Verwaltung
verpflichtet wird, Entscheidungen so zu dokumentieren und zu erklären, dass auch
Menschen ohne Verwaltungserfahrung sie verstehen können.
Digitalisierung darf nicht zu neuen Ausschlüssen führen. Sie soll den Zugang zu
Verwaltungsleistungen erleichtern und Wartezeiten reduzieren. Damit das gelingt,
müssen digitale Angebote barrierefrei, mehrsprachig und analogen Alternativen
gleichgestellt sein. Unser Ziel ist eine Verwaltung, die digitale Lösungen
nutzt, um Teilhabe zu erleichtern, nicht um Menschen zu überfordern oder
auszuschließen. Digitalisierung soll ein Werkzeug der Befähigung sein, kein
Instrument der Bürokratisierung.
2.9 Eine Gesellschaft mit allen. Teilhabe für
alle.
Eine Gesellschaft für alle! Das ist für uns der klare Auftrag an die Politik,
ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen eine Teilhabe ohne
Barrieren garantieren und setzen uns dafür ein, Vielfalt als Querschnittsthema
in allen Politikbereichen zu implementieren, statt sie nur isoliert zu
betrachten. Vielfalt muss in Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Politik
und Verwaltung systematisch berücksichtigt werden, um Diskriminierung
vorzubeugen und die Chancengleichheit zu fördern. Durch diese umfassende
Integration wird die gesellschaftliche Teilhabe gestärkt, werden
unterschiedliche Lebensrealitäten anerkannt und politische Entscheidungen
gerechter und wirksamer.
Behindertenrecht ist Menschenrecht
Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
formuliert zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft mit
garantierter Teilhabe aller. Die bisherige Umsetzung der Maßnahmen wollen wir
jetzt, fünf Jahre nach Beschlussfassung des Aktionsplans, überprüfen, den
aktuellen Handlungsbedarf erfassen und weitergehende Maßnahmen entwickeln, damit
die Behindertenpolitik des Landes in Zukunft eine echte „Enthinderungspolitik“
wird. Denn für uns gilt: „Behindert ist man nicht. Behindert wird man.“
Wir setzen uns für den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in
staatlichen Einrichtungen ein – und zwar nicht nur physisch, sondern auch durch
die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache. Barrierefreiheit muss
für alle Menschen gewährleistet sein, damit sie selbstbestimmt am
gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Die konsequente Einbeziehung der Selbstvertretungsgremien der Menschen mit
Behinderung und des Landesbehindertenbeauftragten wird bisher nicht konsequent
umgesetzt. Zu oft noch müssen sich Menschen mit Behinderung selbst Gehör
verschaffen. Wir setzen auf eine proaktive Einbeziehung der Betroffenen und
ihrer Gremien. „Nichts über uns, ohne uns“ ist Prinzip bündnisgrüner Politik.
Die Weiterentwicklung von Inklusionsmaßnahmen werden wir deshalb zusammen mit
den Kommunen und den Selbstvertretungsgremien der Menschen mit Behinderung
konzipieren und umsetzen.
Wir wollen ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf den Weg bringen, um
Diskriminierung durch staatliche Stellen effektiv zu verhindern und Betroffenen
rechtliches Gehör und Entschädigung zu ermöglichen.
Förderung, Gleichstellung und Inklusivität auf dem Arbeitsmarkt
Das Budget für Ausbildung und das Budget für Arbeit wollen wir ausweiten, um den
inklusiven Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt mitklaren Zielvorgaben bis 2031 zu
entwickeln. Dabei werden wir uns eng mit dem Netzwerk „Inklusiver Arbeitsmarkt“
und den Arbeitgebervertretungen im Land abstimmen, um gemeinsam aktiv gegen
Vorbehalte und bestehende einstellungsbezogene Barrieren vorzugehen. Teilhabe
und gerechter Lohn sind Chancen, neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen und über
vielfältige und diverse Teams die eigene Unternehmenskultur weiterzuentwickeln.
Wir setzen uns für die konsequente Gleichstellung in der Arbeitswelt und im
öffentlichen Dienst ein und fordern den Abbau struktureller Benachteiligungen.
Die Umsetzung des neuen Landesrahmenvertrags wird die Kernaufgabe der neuen
Landesregierung werden. Wir setzen dabei auf eine konsequente personenzentrierte
Leistungserbringung. Die Öffnungsklausel zur Schaffung von Trägerbudgets
begrüßen wir und wollen diese Finanzierungsform, die auf Vertrauen, Kooperation
und Verwaltungsvereinfachung setzt, aktiv fördern.
Wir wollen die Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken erhöhen, indem wir die
Förderungen ausweiten. Dazu sind Gespräche mit den Kostenträgern und der
Kassenärztlichen Vereinigung zu führen, da ein inklusives Gesundheitssystem auch
Aufgabe der Selbstverwaltung ist.
Ableismus und Diskriminierung konsequent bekämpfen
Der Weg in die Regelschule und der Weg in den Arbeitsmarkt muss allen Menschen
offenstehen. Wir setzen uns dafür ein, landesweite Standards für Inklusion in
Behörden und öffentlichen Räumen einzuführen. Derzeit fehlen verbindliche
Vorgaben, die Menschen mit Behinderungen oder anderen Unterstützungsbedarfen den
gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und öffentlichen
Einrichtungen sichern. Durch die Schaffung klarer Standards wird die
Barrierefreiheit verbessert, Teilhabe für alle Menschen gewährleistet und die
Inklusion in Verwaltung und Gesellschaft systematisch gestärkt.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen personenzentriert entwickelt
werden, damit wirklich die Klient*innen im Vordergrund stehen.
Wir setzen uns zudem dafür ein, Barrieren bei der politischen Teilhabe für
Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund konsequent abzubauen.
Häufig bestehen Hindernisse, die den Zugang zu Wahlen, die Partizipation in
Gremien oder das Engagement in politischen Prozessen erschweren.
Wir setzen uns dafür ein, dass intersektionale Perspektiven konsequent in
politische Vorhaben und Programme integriert werden. Bisher werden die
Überschneidungen von Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Herkunft,
Behinderung, sexueller Orientierung oder sozialer Lage nur unzureichend
berücksichtigt. Indem intersektionale Sichtweisen konsequent einbezogen werden,
kann eine gerechtere Politik gestaltet und so Diskriminierung an mehreren
Schnittstellen bekämpft werden.
2.10 Medienfreiheit sichern: Freie Presse.
Starke Demokratie.
Eine freie und vielfältige Medienlandschaft bildet das Fundament unserer
Demokratie und garantiert die notwendige Kontrolle staatlichen Handelns.
Journalist*innen leisten täglich unverzichtbare Arbeit, indem sie komplexe
Zusammenhänge einordnen und Missstände konsequent aufdecken. Diese Arbeit
schafft die Grundlage für fundierte Debatten und stärkt das Vertrauen der
Bürger*innen in eine verlässliche Berichterstattung. Wir setzen uns für die
Unabhängigkeit der Medien im ganzen Land ein, damit Vielfalt und Qualität als
wirksamer Schutzschild gegen Desinformation und gezielte Manipulation erhalten
bleiben.
Lokale und investigative Medien stärken
Unsere wehrhafte Demokratie schützt die Freiheit der Presse, gerade dann, wenn
sie kritische Fragen stellt. Auch dürfen Medien weder politisch noch
wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden. Zudem braucht die demokratische
Öffentlichkeit Wurzeln in der Fläche und darf nicht an den Stadtgrenzen der
großen Zentren enden. Deshalb fördern wir gezielt Medienangebote in unseren
Dörfern und Kleinstädten, damit überall im Land eine lebendige Debattenkultur
und eine verlässliche Berichterstattung vor Ort möglich bleiben. Gerade dort, wo
Medienhäuser geschlossen haben oder Redaktionen ausgedünnt wurden, fehlen oft
unabhängige Berichte über lokale Politik, Verwaltung und gesellschaftliches
Leben. Wir wollen lokale und investigative Medien gezielt durch faire
Förderstrukturen, stabile Rahmenbedingungen und Kooperationen unterstützen, die
journalistische Vielfalt sichern.
Maßnahmen gegen Fake News, Desinformation und Einflussnahmen
Gezielte Desinformation, ob durch extremistische Netzwerke oder ausländische
Einflussnahme, gefährdet die Demokratie. Wir wollen Strukturen, die
Falschmeldungen erkennen, stärken und die Weiterverbreitung von Desinformation
begrenzen, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dabei setzen wir auf
Transparenz, Aufklärung und klare Regeln für den Umgang mit Desinformation.
Medienkompetenz in Schulen und der Erwachsenenbildung ausbauen
Gute Medien sind wichtig, aber ebenso wichtig ist die Fähigkeit, sie zu
verstehen. Deshalb wollen wir Medienkompetenz zum festen Bestandteil von Bildung
machen: in Schulen, in Familienbildungsstätten, in der Jugendhilfe, aber auch in
der Erwachsenenbildung, da noch immer viele Erwachsene nicht über ausreichende
digitale Grundkenntnisse verfügen. Wir möchten uns dabei nicht nur auf fehlende
Fähigkeiten im Umgang mit Computern, Smartphones und Online-Diensten
fokussieren, sondern sehen den Bildungsbedarf auch bei Themen wie
Datensicherheit und digitaler Kommunikation. Menschen sollen erkennen können,
wie Informationen entstehen und wie man sich sicher und selbstbestimmt im
digitalen Raum bewegt. Der Ausbau der digitalen Kompetenz soll nicht nur den
Alltag erleichtern, sondern auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, in
dem die Nutzung digitaler Medien zunehmend zu einer Kernanforderung wird.
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