In Artikel 36 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts ist Kunst, Kultur (und Sport) bereits als Staatsziel benannt. Diese Forderung erübrigt sich damit, weil bereits erfüllt. Stattdessen könnte man folgendes fordern:
"Wir werden uns im Bund dafür einsetzen, dass Kultur als Staatsziel im Grundgesetz aufgenommen wird." Die Aufnahme von Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz ist eine Forderung des deutschen Kulturrates.
| Kapitel Wahlprogramm: | 3. Für beste Bildungschancen, vielfältige Kultur und starkes Ehrenamt. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Isabelle Juch (KV Magdeburg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 12:09 |
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