Die erste Änderung betrifft (erneut) die Vervollständigung des Satzes.
Die Unterbesetzung der Jugendämter führt zu langwierigen Wartephasen, in denen wertvolle Zeit für Entwicklung verloren geht.
Häufig wird nach einer Inobhutnahme langfristig die Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt. Diese wird erschwert, wenn das Kind nicht innerhalb von Sachsen-Anhalt untergebracht werden kann. Mit einer wohnortfernen Unterbringung verliert das Kind zudem das gesamte soziale Umfeld, was sich ebenfalls erschwerend für die weitere Entwicklung auswirkt.
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