Mentale Gesundheit ist ein Grundrecht, das unabhängig vom Wohnort gewährleistet sein muss. Der Absatz betont die Notwendigkeit von früher Prävention, Suizidprävention und Resilienzförderung, um psychische Erkrankungen vorzubeugen und gesellschaftliche Stigmatisierung zu reduzieren. Durch den Ausbau ambulant-digitaler Angebote, die Vernetzung von Fachkräften und niedrigschwellige Unterstützung wird sichergestellt, dass auch Menschen in ländlichen Regionen schnell Hilfe erhalten, ihre psychische Gesundheit gestärkt wird und langfristig weniger Suchtprävention notwendig wird.
| Kapitel Wahlprogramm: | 4. Für ein soziales Miteinander in einem gerechten Sachsen-Anhalt. |
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| Antragsteller*in: | Christine Reimann (KV MSH) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 29.03.2026, 14:29 |
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