Ein Mietendeckel ist rechtlich nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung eines Gebietes mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt sind. Dies ist in Sachsen-Anhalt nirgends der Fall.
Die gesetzlichen Voraussetzungen:
1. die Mieten steigen deutlich stärker als im bundesweiten Durchschnitt,
2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte übersteigt den bundesweiten Durchschnitt deutlich,
3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum
geschaffen wird, oder
4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
Auch ein kostengrünstiger Neubau von Sozialwohnungen würde angesichts der gegenwärtigen Baukosten und angesichts der gegenwärtigen Miethöhen in Sachsen-Anhalt zu Mieten führen, die höher sind als die Durchschnittsmieten in Sachsen-Anhalt.
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