Gegenwärtig wird Steuerkraftzahl einer Gemeinde nach den Steuereinnahmen der Gemeinde des vorvergangenen Jahres ermittelt. Hat eine Gemeinde in einem Jahr einmalig besonders hohe Steuereinnahmen, wird sie im übernächsten Jahr mit deutlich niedrigeren bis fehlenden Mitteln aus dem Finanzausgleich des Landes "bestraft". Würde die Steuerkraftzahl einer Gemeinde nach dem Mittel der Steuereinnahmen der Gemeinde der letzten drei vergangenen Jahre ermittelt, wäre für die Gemeinden die Höhe der Mittel aus dem Finanzausgleich des Landes planbarer und es gäbe weniger Ausreißer nach oben oder unten. Auch bereits ohne eine Erhöhung der Mittel im Finanzausgleich des Landes wären dadurch die Haushalte der Gemeinden verlässlicher planbar.
| Kapitel Wahlprogramm: | 5. Für Wachstum mit Verantwortung, nachhaltiges Wohnen und solide Finanzen. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jens Kiebjieß (KV Harz) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 29.04.2026, 21:50 |
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