Wieder ersetzt durch den in der LAG MobiBau mehrfach besprochenen und beschlossenen Text.
Warum sollte das nur für innerstädtische Gebiete gelten? Im ländlichen Raum haben wir genauso Probleme mit zu schnellem Fahren. Und in Randbereichen der Städte sollte das auch nicht gelten?
Die "Forderung" nach 30 km/h in Nebenstraßen hat eine breite Mehrheit, auch über Parteigrenzen hinweg. Die pauschale Forderung nach 30 km/h ist wieder ein Aufreger, der nur BILD-Schlagzeilen produzieren könnte, das können wir in diesem Wahlkampf nicht gebrauchen! Was eine Nebenstraße genau ist, das wird hier bewusst nicht definiert, wenn man tiefer in die RIN 2008 einsteigt, dann ist das relativ eindeutig. Weiterhin spricht gegen eine pauschale Forderung nach 30 km/h und die 50 km/h nur nach Begründung in Ausnahmenfällen, dass dies unsere Verkehrsbehörden in den Landkreisen und Gemeinden überfordern würde (Begründungsaufwand). Das ist nur wieder unnötige Bürokratie, die man uns regelmäßig vorwirft. Die Verkehrsbehörden sollen sich lieber darum kümmern z. B. unsere Schulwege sicherer zu machen.
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