Oftmals wird der Ausbau der Windenergie dadurch eingeschränkt, dass Einzelgehöfte oder Kleinstsiedlungen im Planungsgebiet große Kreise des Gebietes ausgrenzen. Oftmals wird Landwirten, die auf eigenen Flächen WEAs bauen wollen, wegen ihres eigenen Wohnhauses in der Nähe die Errichtung unmöglich gemacht. Insbesondere da, wo die nächste Ortschaft weit entfernt ist, gibt es keine weiteren Betroffenen. Es ist nicht plausibel, dass man sich selber keine WEA vor den Hof stellen kann, aber man direkt neben einer Bahnstrecke, einer Autobahn und an anderen Lärm emittierenden Objekten wohnen darf, nicht aber neben einem Windrad, wenn man es denn möchte. Ich schlage vor, den Mindestabstand im Einvernehmen aus Sicherheitsgründen auf bis zu dem 1,2-fachen der Gesamthöhe der Anlage reduzieren zu dürfen, wenn mit den Anwohnern Einvernehmen hergestellt, und durch eine Baulasteintregung eine Absicherung erfolgt ist. Es ist in der Verantwortung des Anlagenbetriebers, ggf. entsprechene Immisionsschutzmaßnahmen an den Wohngeböuden durchzuführen.
| Kapitel Wahlprogramm: | 1. Für Natur, Klima und lebendige Regionen. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Michael Dihlmann |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Eingereicht: | 24.04.2026, 17:15 |
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