Ein länderübergreifendes Biosphärenreservat allein schützt nicht vor dem Gipsabbau, denn ein solches Gebiet kann später wieder in seiner räumlichen Abgrenzung geändert werden. Bergrechtlich kann mit einem Vorranggebiet für Naturschutz im Landesentwicklungsplan als Ziel der Raumordnung noch stärker entgegengewirkt werden.
| Kapitel Wahlprogramm: | 1. Für Natur, Klima und lebendige Regionen. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jens Kiebjieß (KV Harz) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: Ä2 zu A2 |
| Eingereicht: | 29.04.2026, 18:28 |
Kommentare